Cyberangriff Was können Opfer juristisch tun?
Wenn persönliche Daten unerlaubt im Internet veröffentlicht werden, können sich die Betroffenen zur Wehr setzen. Dafür gibt es eine Reihe von juristischen Möglichkeiten.
Welche Verstöße können vorliegen?
Es liegen Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor, wenn die Daten ohne Einwilligung der Betroffenen auf der Webseite veröffentlicht wurden. Dann besteht ein Anspruch auf Löschung. Im aktuellen Fall wurden unter anderem personenbezogene Daten veröffentlicht, wie Geburtsdaten, Adressen oder Bankdaten.
Außerdem könnten Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Privat- und Intimsphäre betroffen und auch Urheberrechte von Fotografen verletzt worden sein, aus denen sich Unterlassungsansprüche gegen die Veröffentlichung ergeben. Die datenschutzrechtlichen Ansprüche lassen sich mit Hilfe der Datenschutzgrundverordnung sowohl gegen den Betreiber der Webseite als auch gegen die sozialen Netzwerke und die Suchmaschinen durchsetzen.
Wie geht man bei der Veröffentlichung in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken vor?
Auf Online-Plattformen und in den sozialen Netzwerken treten täglich Fälle auf, in denen fremde Daten veröffentlicht werden. Daher mussten sie Vorkehrungen treffen, um eine schnellere Überprüfung und gegebenenfalls Löschung zu ermöglichen. So kann man sich bei Google gegen Vorlage eines Identifikationsdokuments wie Ausweis oder Führerschein auf einer speziellen Webseite gegen Suchergebnisse wehren, die in personenbezogene Daten eingreifen. Darauf folgt dann gegebenenfalls die Löschung der personenbezogenen Daten der jeweiligen Plattformen.
Gegen wen kann man vorgehen?
Es besteht rechtlich die Möglichkeit sowohl gegen die Hacker als auch gegen die Veröffentlichung auf Webseiten und gegen deren weitere Verbreitung in den sozialen Netzwerken vorzugehen. Strafrechtlich ist die Verfolgung der meist unbekannten Hacker langwierig und schwierig, daher bietet sich an, zunächst gegen den Anbieter der Webseite vorzugehen und gleichzeitig bei den jeweiligen Betreibern die Löschung der Links in den sozialen Netzwerken und in den Suchmaschinen zu verlangen. Das wären im vorliegenden Fall vor allem Twitter, auf dessen Plattform der Account der Firma die Daten verbreitet hat.
Wie sieht es strafrechtlich aus?
Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften können auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. So wird nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Strafmaß bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bestraft, wer personenbezogene Daten einer großen Anzahl von Personen zugänglich macht. Inzwischen hat sich im vorliegenden Fall auch der Generalbundesanwalt eingeschaltet und prüft den Fall. Die Bundesanwaltschaft wäre zuständig, wenn es sich bei dem Hack um eine "geheimdienstliche Agententätigkeit" handelt und eine ausländische Macht involviert ist.