Eine Frau hat sich am Stirnband einen Streik-Button des dbb angeheftet.
FAQ

Verfassungsgericht entscheidet Dürfen Beamte streiken?

Stand: 12.06.2018 04:26 Uhr

Über Jahrzehnte war es ein eherner Grundsatz: Beamte dürfen nicht streiken. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob es zumindest für Lehrer eine Ausnahme geben muss oder nicht.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte

Wer hat geklagt und warum?

Drei verbeamtete Lehrerinnen und ein Lehrer hatten sich an einem Streik beteiligt. Sie finden es ungerecht, dass die angestellten Kolleginnen und Kollegen für bessere Arbeitsbedingungen streiken dürfen, sie aber nicht. "Streiken ist für Beamte verboten", sagten die Schulbehörden und verhängten Disziplinarmaßnahmen.

Dagegen klagten die Lehrer, hatten aber vor den Verwaltungsgerichten keinen Erfolg. Deswegen sind sie bis nach Karlsruhe gegangen. In Deutschland unterrichten gut 800.000 Lehrerinnen und Lehrer. Etwa drei Viertel von ihnen sind Beamte.

Warum geht man bislang von einem Streikverbot aus?

Blättert man im Grundgesetz, findet man dort nicht ausdrücklich einen Satz wie "Beamte dürfen nicht streiken". Was man findet, ist ein Verweis auf die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums", die sich über die Jahre entwickelt haben. Insgesamt geht es dabei um gegenseitige Rechte und Pflichten. Beamte stehen in einem Treueverhältnis gegenüber dem Staat. Denn dieser soll jederzeit, auch in Krisen, handlungsfähig bleiben.

Im Gegenzug hat der Staat dann eine "Fürsorgepflicht" gegenüber seinen Beamten. Bisher wurde das Streikverbot als Teil dieser "hergebrachten" Grundsätze angesehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in den letzten Jahren bei Fällen aus anderen Ländern dafür plädiert, das pauschale Streikverbot zumindest für bestimmte Gruppen von Beamten zu lockern.

Was sind die speziellen Rechte von Beamten?

Beamte werden auf Lebenszeit ernannt. Besonders wichtig ist das "Alimentationsprinzip". Das bedeutet: Sie haben Anspruch auf eine "amtsangemessene Vergütung". Dazu zählen die Bezüge und nach Ende der Dienstzeit die Pension. Im Krankheitsfall bekommen sie "Beihilfe" vom Staat und sind auch gegen Dienstunfähigkeit abgesichert.

Ob die Vergütung in Zeiten des Spardrucks angemessen ist, wird von den Gerichten - in den letzten Jahren durchaus kritisch - kontrolliert. Ein Argument dabei übrigens: Beamte dürfen ja nicht streiken, dann muss man eine angemessene Vergütung in Zeiten des Spardrucks auch gerichtlich durchsetzen können. 

Was sind die Argumente der Kläger?

Die Kläger, genauer: die Beschwerdeführer, sagen, das Streikrecht sei ein Menschenrecht für Jedermann. Um einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten, müsse man nicht allen Beamten den Streik verbieten. Nicht der Status sei entscheidend, sondern die Funktion. Ein Streikverbot gelte also für Polizisten oder Soldaten, die sogenannte "hoheitliche Aufgaben" erfüllen und in Krisensituationen besonders wichtig sind. Das Streikrecht sei aber zum Beispiel für beamtete Lehrer anwendbar.

Was halten Bund und Länder als "Dienstherren" dagegen?

Der damalige Bundesinnenminister sagte im Karlsruher Gerichtssaal, man müsse das Gesamtpaket sehen. Unkündbar und eine gute Versorgung, im Gegenzug kein Streikrecht. Eine "Rosinenpickerei" dürfe es nicht geben. Außerdem würde es "Beamte erster und zweiter Klasse" geben, wenn man nach Funktionen unterscheide.

Wie ist die mündliche Verhandlung im Januar verlaufen?

Im Januar 2018 wurden einen ganzen Tag lang im Karlsruher Gerichtssaal die Argumente ausgetauscht. Gerichtspräsident Voßkuhle sagte zu Beginn, es sei vielleicht übertrieben, dass in diesem Verfahren über die Zukunft des Berufsbeamtentums entschieden werde. Die anstehende Entscheidung sei aber hinsichtlich ihrer Auswirkungen nicht zu unterschätzen und habe "erhebliche Breitenwirkung".

Ob man die neueren Urteile aus Straßburg für eine Lockerung des Streikverbots eins zu eins auf Deutschland übertragen kann - bei diesem Punkt schienen die Richter eher skeptisch zu sein. Insgesamt bietet das Urteil dem Gericht die Möglichkeit festzustellen, was die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" heutzutage genau bedeuten.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 12. Juni 2018 um 07:00 Uhr.