Begrenzung des Familiennachzugs Riesiger Streit, mickrige Fallzahlen
Seit Wochen streitet die Bundesregierung über den Familiennachzug. Dabei stehen Zahlen im Raum, die den Eindruck erwecken, es gehe dabei um Hunderttausende oder gar Millionen Flüchtlinge. Dabei geht es in Wirklichkeit nur um ein paar Tausend.
Eine halbe Million Flüchtlinge haben allein im vergangenen Jahr in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Das ist eine Menge - 135 Prozent mehr als im Vorjahr, um genau zu sein. Viele Menschen fragen sich angesichts dieser Entwicklung, ob und wie Deutschland ihr gewachsen ist. Sorge bereitet unter anderem der Familiennachzug. Was passiert, wenn all die Menschen, die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind, ihre Familien nachholen? Kann Deutschland das schaffen?
Das Problem: Die Diskussion über den Familiennachzug fußt nur selten auf konkreten Zahlen und vielmehr auf Spekulationen und Mutmaßungen. So stehen sehr viele unterschiedliche Zahlen im Raum. Die wohl größte stammt aus dem vergangenen Jahr: Die "Bild" berichtete im Herbst über ein geheimes Behördenpapier, wonach die Zahl der Flüchtlinge durch den Familiennachzug auf sieben Millionen ansteigen könnte. Auch heute noch wird in Regierungskreisen von Hunderttausenden Flüchtlingen gesprochen, die innerhalb kürzester Zeit durch den Familiennachzug nach Deutschland strömen könnten.
Zehntausende statt Millionen
Auf den ersten Blick scheinen solche hohen Zahlen auch nicht abwegig zu sein: Wenn jeder Asylbewerber nur zwei Familienmitglieder nachholt, dann sind das schon eine Million zusätzliche Menschen. Doch die vergangenen Jahre haben gezeigt: Solche spekulativen Hochrechnungen haben mit der Realität nichts gemein. Denn nur ein Bruchteil der Flüchtlinge stellt überhaupt einen Antrag auf Familiennachzug - und die aktuellen Zahlen sind sogar niedriger als noch vor gut zehn Jahren.
So stellten deutsche Auslandsvertretungen nach Angaben des Auswärtigen Amts im Jahr 2014 weltweit rund 50.000 Visa für Familiennachzügler aus. Im ersten Halbjahr 2015 waren es 30.000 Visa. Zum Vergleich: Im Jahr 2002 lag die Zahl bei jährlich 85.305 Visa. Hinzukommt, dass in den vergangenen Jahren mehr als 40 Prozent der Visa gar nicht für Flüchtlingsfamilien ausgestellt wurden, sondern für Menschen, die zu ihren deutschen Ehepartnern ziehen. Bedeutet: Die Zahl der Familiennachzüge bewegt sich nach aktuellen Zahlen im Bereich der niedrigen Zehntausend - und nicht in den Hundertausenden oder gar Millionen.
Außerdem dürfen laut Gesetz nur die engsten Verwandte nachgeholt werden - also Kinder und Ehepartner. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können ihre Eltern nachholen. Für die Großeltern gilt der Familiennachzug schon nicht mehr.
Wirklich der große Durchbruch?
Trotz der vergleichsweise niedrigen Zahlen und hohen Hürden haben viele Angst, die Zahlen des Familienzuzuges könnten angesichts der Flüchtlingskrise dramatisch steigen und Deutschland überfordern. Inzwischen hat sich auch die Große Koalition des Familiennachzugs angenommen und das Asylpaket II auf den Weg gebracht - mit dem Vorsatz, den Zuzug von Flüchtlingen deutlich zu senken. Nach dem Wunsch der Bundesregierung sollen Flüchtlinge, die hier nur bedingten - sogenannten subsidiären - Schutz genießen, ihre Familie künftig frühestens in zwei Jahren nachholen dürfen.
Die Union, insbesondere die CSU, feierte die geplante neue Regelung als Durchbruch auf dem Weg zu deutlich weniger Flüchtlingen. "Hartnäckigkeit zahlt sich aus! Der Kampf der CSU und von Horst Seehofer für wirksame Ergebnisse statt schwacher Kompromisse hat sich gelohnt", hatte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer nach der Einigung innerhalb der Koalition verkündet. Und sein Chef Horst Seehofer zeigte sich nach der Einigung "hochzufrieden".
Einen eingeschränkten Status - "subsidiären Schutz" - erhalten dagegen Menschen, die nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention oder das deutsche Grundrecht auf Asyl fallen. Sie müssen zwar nicht in die Heimat zurück, etwa weil ihnen dort Todesstrafe oder Folter drohen oder Bürgerkrieg herrscht. Anders als Menschen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus bekommen sie aber zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die verlängert werden kann.
Sturm im Wasserglas
Dabei zeigt auch hier ein nüchterner Blick auf die Zahlen: Die neue Regelung betrifft nur sehr wenige Flüchtlinge. Nicht einmal zweitausend, um genau zu sein - legt man die Zahlen aus dem vergangenen Jahr zu Grunde. Von den 282.726 Entscheidungen über Asylanträge im Jahr 2015 entfielen gerade einmal 1.707 auf Menschen, denen subsidiärer Schutz zugesprochen wurde. Das entspricht einer Quote von 0,6 Prozent. Hinzu kommt, dass nur ein Teil dieser Flüchtlinge überhaupt einen Familiennachzug anstrebt.
Sehr klein fallen auch die Fallzahlen beim aktuell heißesten Streitpunkt der Koalition aus: Der Einschränkung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die hierzulande ebenfalls nur einen bedingten Schutz genießen. Davon kamen im vergangenen Jahr gerade einmal 105 neue Fälle hinzu - bei 2922 gefällten Entscheidungen.
Familiennachzug rechtlich geschützt
Eine generelle Einschränkung des Familiennachzugs, die alle Flüchtlinge betreffen würde, ist rechtlich zudem nicht möglich. Grund dafür ist die Familienzusammenführungsrichtlinie der EU. Demnach haben anerkannte Flüchtlinge das Recht, ihre Familie nachzuholen.
Und obwohl es bereits einen Kabinettsbeschluss für die Verschärfung des Asylrechts gibt, sehen nicht alle Mitglieder den Familiennachzug als Problem an - im Gegenteil. Das Bundesfamilienministerium sieht in dem Familiennachzug sogar den Schlüssel für eine gelungene Integration: "Die Integration funktioniert über die Frauen und vor allem die Kinder. Kinder leben sich schnell in Kita und Schule ein und bauen ihren Familien Brücken. Sie haben eine große Integrationskraft", sagte eine Sprecherin des Ministeriums.
(Anmerkung der Redaktion: In einer vorangegangenen Version dieses Textes stand, dass Flüchtlinge für einen Familiennachzug über genügend Wohnraum und Geld für die Versorgung ihrer Familie verfügen müssen. Dies gilt jedoch nur für Menschen aus Drittstaaten im Allgemeinen - bei Flüchtlingen wird von diesen Vorgaben abgesehen, wenn ein entsprechender Antrag fristgerecht eingeht. Wir haben dies korrigiert.)