Länderkammer ruft Vermittlungsausschuss an Bundesrat stoppt Erbschaftsteuer-Reform vorerst
Der Bundesrat hat die geplante Reform der Erbschaftsteuer an den Vermittlungsausschuss verwiesen - die Neuregelungen dürften sich deshalb verzögern. Das Bundesverfassungsgericht hatte eigentlich eine Reform bis Ende Juni verlangt.
Der Bundesrat hat die bereits vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt. Dafür sprach sich eine Mehrheit in der Länderkammer aus, wie Bundesratspräsident Stanislaw Tillich mitteilte. Die Länderkammer verwies den Gesetzentwurf zu Nachverhandlungen an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.
Damit dürften sich die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelungen für Unternehmenserben mindestens bis zum Herbst verzögern. SPD, Grüne und Linke in der Länderkammer halten die geplanten Verschonungsregeln für Firmenerben für überzogen und teils verfassungswidrig.
Rasche Neuverhandlungen gefordert
Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister, rief im Bundesrat zu raschen Neuverhandlungen auf. Dafür sei "nicht unbegrenzt Zeit", mahnte er. Er verwies darauf, wie "mühevoll" es für die Regierung war, eine verfassungsgemäße Reform vorzulegen. Der Bundestag hatte den Neuregelungen zugestimmt.
Betriebserben sollen demnach zwar auch künftig die Steuer binnen sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings sollen mit der Reform die Hürden erhöht werden. So soll individuell geprüft werden, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ sieht der Bundestagsbeschluss ein Verschonungsabschlagsmodell vor. Ab einem Erbe von 90 Millionen würden sie keine Verschonung von der Steuer mehr bekommen. Für Familienunternehmen sind neue Steuererleichterungen vorgesehen.
Eigentlich Frist bis Ende Juni
Die Reform der Erbschaftsteuer war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Unternehmenserben gekippt hatte. Erbschaften und Schenkungen, bei denen es nicht um eine Firma geht, waren nicht betroffen. Das Gericht setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni.