Nach mutmaßlicher Vergewaltigung Lambrecht gegen Strafmündigkeit unter 14
Sollen Kinder künftig schon mit zwölf statt mit 14 Jahren strafmündig sein? Das wird nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim diskutiert. Die neue Bundesjustizministerin ist dagegen.
Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer jungen Frau in Mülheim mit zwei zwölfjährigen Tatverdächtigen hat sich auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters ausgesprochen. Der Fall in der Ruhrgebietsstadt habe sie entsetzt, "Empörung allein ist aber kein guter Ratgeber", sagte die Bundesministerin der "Augsburger Allgemeinen". "Strafrechtliche Verantwortung setzt einen bestimmten Entwicklungsstand voraus, der bei Kindern unter 14 Jahren regelmäßig nicht gegeben ist."
"Mehr Strafrecht heißt nicht weniger Jugend-Kriminalität"
Angesichts des Falls hatte der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gefordert, das Alter für die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.
Der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt fordert, das Alter für Strafmündigkeit herabzusetzen.
Dem widersprach der Deutsche Richterbund: "Wir haben ein funktionierendes Strafrecht im Bereich des Jugendrechts", sagte der Vorsitzende Jens Gnisa auf tagesschau24. Er verwies darauf, dass die Jugendkriminalität "seit Jahren" sinke: "Wir haben heute nur noch halb so viele Kinder und zwei Drittel so viele Jugendlich, die straffällig werden, wie früher." Man sehe daher auch keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen. Man dürfe die Stärke des Jugendrechts "nicht zerreden".
Auch der Deutsche Kinderschutzbund sprach sich klar gegen einen solchen Schritt aus. Vielmehr sei das Jugendamt gefordert zu reagieren und sich die Ursachen für das Verhalten eines Kindes im Einzelfall anzuschauen, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn.
Lambrecht: "Staat hat Mittel in der Hand"
Lambrecht verwies in dem Zeitungsinterview auf die Möglichkeiten von Jugendämtern und Familiengerichten, der Gewalt von Kindern zu begegnen. "Der Staat hat die Mittel in der Hand, um auch auf Straftaten von Kindern konsequent und angemessen reagieren zu können", sagte die Ministerin. "Als äußerste Mittel sind dabei auch die Entziehung des Sorgerechts oder die Unterbringung in einem Heim oder in einer Pflegefamilie möglich."
Drei 14-Jährige und die beiden Zwölfjährigen stehen im Verdacht, am Freitagabend in Mülheim an der Ruhr eine junge Frau in einem Waldstück vergewaltigt zu haben. Die Zwölfjährigen sind strafunmündig. Einer der 14-Jährigen sitzt wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft.