Weihnachtlich geschmückte Einkaufsstraße in Köln
FAQ

Bund-Länder-Beschlüsse Das sind die Corona-Regeln für Dezember

Stand: 26.11.2020 17:53 Uhr

Schulen bleiben offen, maximal fünf Personen sollen sich treffen, die Maskenpflicht wird erweitert. Ausnahmen gibt's für Weihnachten und Silvester. Worauf sich Bund und Länder geeinigt haben und wer Sonderwege geht - ein Überblick.

Wie lange geht der Teil-Lockdown noch?

Die aktuellen Corona-Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember verlängert - und dabei auch mitunter verschärft. Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Anschließend könnte der Teil-Lockdown erneut verlängert werden, wenn die Fallzahlen nicht deutlich sinken. "Das ist leider nicht absehbar", so Kanzlerin Angela Merkel. Unklar ist, ob Gastronomie und Hotels ab dem 20. Dezember öffnen dürfen - wahrscheinlich ist es nicht. Bis zum 15. Dezember wollen sich Bund und Länder erneut besprechen.

Wie viele Menschen dürfen sich treffen?

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden strenger begrenzt. Künftig soll nur mehr ein Haushalt mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen - mit einer Gesamtzahl von maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Bisher galt eine Obergrenze von zehn Personen.

Schleswig-Holstein übernimmt diese Verschärfung nicht - mit der Begründung, dass die Infektionszahlen im nördlichsten Bundesland vergleichsweise gering seien. Körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie Nagelstudios und Massagepraxen sowie Zoos und Tierparks dürften ab Montag wieder öffnen.

Sachsen-Anhalt hat nach den Beratungen angekündigt, erneut einen Sonderweg gehen zu wollen. Insbesondere die Kontaktregeln sollen diesmal anders umgesetzt werden als in anderen Bundesländern. Konkret sagte Ministerpräsident Rainer Haseloff, auf die Einschränkung auf maximal zwei Haushalte verzichten zu wollen. Der Grund: Die Fixierung auf Hausstände sei schwer zu fassen und entspreche nicht der Lebensrealität vieler Menschen.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat für Regionen mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen weitere Einschränkungen angekündigt. Diese sollen ab kommender Woche gelten, sagte er. Unter anderem dürfen sich dann weniger Menschen treffen. In der Öffentlichkeit soll das Trinken von Alkohol untersagt werden können.

Wie sehen die Beschränkungen an Weihnachten aus?

Über Weihnachten und Silvester werden die Beschränkungen bundesweit gelockert. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen "im engsten Familien- oder Freundeskreis" möglich sein - bis maximal zehn Personen insgesamt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

Für Hessen hat Ministerpräsident Volker Bouffier bereits eine Verordnung angekündigt, mit der Hotelübernachtungen für Verwandtschaftsbesuche über Weihnachten ermöglicht werden sollen. Diese Verordnung solle aber nur für die Weihnachtsfeiertage gelten.

In Berlin sollen die Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für private Treffen über Weihnachten und Silvester offenbar nicht gelten. Darauf verständigte sich der Senat nach Informationen der Nachichtenagentur dpa. Im Hotspot Berlin könne es keine derartigen Lockerungen geben, hieß es aus Senatskreisen. Demnach sollen sich in Berlin über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, hinzu kommen Kinder.

Wo gilt die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht gilt im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten. Dort, wo sich Menschen auf engem Raum oder über einen längeren Zeitraum aufhalten, muss ebenso eine Maske getragen werden - auch unter freiem Himmel. Diese Orte legen die Behörden fest. Auch an Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht - es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden.

Für welche Regionen gibt es schärfere Maßnahmen?

Weiterhin werden bei 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen Maßnahmen ergriffen. Für Gebiete mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen sollen nun zusätzliche Beschränkungen gelten. Dies gilt ab einer sogenannten Inzidenz über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Laut Kanzlerin Merkel betrifft dies derzeit ganz Berlin sowie 62 Landkreise in Deutschland. Diese verschärfte Hotspot-Strategie wurde besonders intensiv diskutiert. Auch Angaben zu möglichen Beschränkungen bleiben unkonkret. Genannt werden zusätzliche Regelungen im Bereich der Schulen und des Einzelhandels sowie weitergehende Kontaktbeschränkungen.

Ebenso dürfen Länder regional von den bundesweit einheitlichen Regeln abweichen, wenn die Zahl ihrer Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen für mindestens eine Woche deutlich unter 50 liegt und in der Tendenz weiter sinkt.

Welche Maßnahmen gelten in der Bahn?

Mehr Platz in den Zügen - durch weniger Plätze, die reserviert werden können: Nach dem jüngsten Bund-Länder-Beschluss in der Corona-Krise hat die Deutsche Bahn eine Änderung des Reservierungssystems bereits ab Freitag angekündigt. In allen Zügen ist in den Großraumwagen dann nur noch ein Sitzplatz pro Doppelsitz reservierbar. Alle anderen Sitzplätze bleiben demnach für eine Reservierung gesperrt. Einzelreisenden werden automatisch Fenstersitzplätze zugewiesen.  Bei Sitzgruppen mit Tisch können nur noch die diagonal gegenüberliegenden Sitzplätze gebucht werden, also ein Fensterplatz auf der einen Seite und ein Gangplatz auf der gegenüberliegenden Seite.

Was ist mit den Weihnachtsferien?

Die Weihnachtsferien sollen in diesem Jahr fast überall gleichzeitig am 19. Dezember beginnen. Bereits vor dem Treffen hatten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Baden-Württemberg angekündigt, ihre Ferien auf den 19. Dezember vorzuziehen. In den meisten übrigen Bundesländern stand dieser Termin schon lange vor Corona als Ferienstart fest.

Bis auf Bremen und Thüringen sollen die Ferien nun überall an diesem Samstag beginnen. Die beiden Länder behalten sich laut Beschluss vom Mittwoch "eine länderindividuelle Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns" vor. Mit der Maßnahme soll die Zahl der Kontakte direkt vor den Feiertagen und damit die Ansteckungsgefahr im Familienkreis verringert werden. Eltern in den Bundesländern, die ihre Ferien jetzt vorziehen, müssen sich nun allerdings um eine Betreuung für die zusätzlichen schulfreien Tage vor Heiligabend kümmern. Es ist aber eine Notbetreuung im Gespräch.

Was ist mit den Schulen?

Ein großflächiger Wechselunterricht ist nicht geplant. Die Entscheidung über abwechselnden Unterricht in geteilten Gruppen zu Hause und in der Schule soll weiterhin vor Ort fallen. "Weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung" sollen, bei einem Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche, "schulspezifisch" umgesetzt werden, heißt es in dem Beschluss. Sogenannter Hybridunterricht wird auch nicht verpflichtend, sondern nur als Beispiel für etwaige Zusatzmaßnahmen genannt. Zudem sollen solche Maßnahmen auf Schüler ab der 8. Klasse - ausgenommen der Abschlussklassen - beschränkt bleiben.

Vereinbart wurde auch eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, ebenfalls abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier "deutlich mehr" als 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner genannt. Allerdings gilt in den meisten Bundesländern längst eine Maskenpflicht im Unterricht und zwar schon ab der 5. Klasse, in Bayern sogar an Grundschulen. Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht gab es zuletzt nur noch in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen kündigte nach den Bund-Länder Beschlüssen verschärfte Regeln für Schulen in Corona-Hotspots an. Diese gelten ab Dezember - und zwar für Schulen in einem Landkreis, in dem die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 200 überschritten wird. Dort sollen ab dem 7. Jahrgang die Klassen in den betroffenen Hotspots automatisch in das Wechselmodell gehen. Außerdem soll dann auch eine Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler sowie in Horten gelten

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil zu den neuen Corona-Maßnahmen

Morgenmagazin

Wie sehen die Quarantäneregeln für Schüler aus?

Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und deren Mitschüler soll es einheitliche Regeln geben. Positiv getestete Schüler sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit. Wie es in dem Beschlusspapier von Bund und Ländern weiter heißt, sollen die betroffenen Schüler dann nach fünf Tagen Quarantäne einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt. Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen "des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts" nicht in diese "Clusterisolation" einbezogen werden. Offen bleibt, ob es überhaupt genügend Schnelltests für ein solches Vorgehen gibt.

Was ändert sich für den Einzelhandel?

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Zahl der Menschen in Geschäften soll verringert werden. In kleineren und mittleren Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich weiterhin höchstens eine Person pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche befinden. In größeren Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern wie Kaufhäusern ist geplant: Bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person pro zehn Quadratmetern befinden - auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 Quadratmetern.

Was ist an Silvester, gibt es ein Feuerwerk?

Den Bürgern wird empfohlen, zum Jahreswechsel auf ein Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen soll die Verwendung von Pyrotechnik sogar verboten werden. So sollen sich keine größeren Gruppen bilden. Die Behörden sollen die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sollen untersagt werden. Im Vorfeld der Beratungen hatten sich die unionsgeführten Bundesländer anders als SPD-Länder gegen ein Verkaufsverbot für Silvesterböller ausgesprochen.

Was ist mit Skifahren?

Bayern führt eine Quarantänepflicht für Tagesausflüge etwa zum Skifahren nach Österreich ein. "Touristische Tagesausflüge oder Freizeitvergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, sind vermeidbare Risikoquellen", so die Staatsregierung nach einer Kabinettssitzung. Die bisherige Möglichkeit, sich im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs für bis zu 24 Stunden quarantänefrei ins Ausland zu begeben, werde auf triftige Gründe beschränkt.

Angesichts der beginnenden Saison solle eine Schließung von Skigebieten bis zum 10. Januar europaweit koordiniert werden, sagte Kanzlerin Angela Merkel im Bundestag. Österreich, zu dessen wichtigsten Wirtschaftszweigen der Skitourismus zählt, hat bereits Forderungen aus Italien nach einer Schließung seiner Skigebiete im Winter zurückgewiesen. Wegen eines generellen Lockdowns in Österreich sind die Skigebiete dort allerdings zunächst bis zum 6. Dezember ohnehin geschlossen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 25. November 2020 um 22:50 Uhr.