Eine Hand hält einen Mund-Nasen-Schutz
Hintergrund

Beherbergungsverbote und Sperrstunden Die neuen Corona-Regeln in den Ländern

Stand: 17.10.2020 16:11 Uhr

In einigen Bundesländern kippten Gerichte das Beherbergungsverbot, in manchen lockerte die Politik die Regelung. Andere Beschränkungen wurden hingegen verschärft. Einige Maßnahmen im Überblick.

Bund und Länder wollen mit härteren Corona-Auflagen den derzeit rasanten Anstieg der Infektionszahlen eindämmen und einigten sich darauf, die Schwelle für strengere Maßnahmen in deutschen Corona-Hochburgen zu senken. Diese sollen bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen greifen statt bisher bei 50. Dann wird beispielsweise die Maskenpflicht ausgeweitet und die Gästezahl bei Feiern begrenzt.

Die Bundesländer können weitgehend in eigener Verantwortung über Einschränkungen oder aber die Lockerung von Auflagen entscheiden. Entsprechend unterschiedlich sind die Regelungen. Das Beherbergungsverbot wird jedoch in immer mehr Ländern aufgehoben.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde das Beherbergungsverbot vom Gericht gekippt. Nach einer in Mannheim veröffentlichten Entscheidung zu einem Eilantrag greift das Beherbergungsverbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein und ist daher voraussichtlich verfassungswidrig.

Strengere Maßnahmen gelten aber etwa in Hinsicht auf die Maskenpflicht. So müssen von Montag an Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse auch im Unterricht Masken tragen. Laut dem Kultusministerium gilt die Pflicht ab einer landesweiten 7-Tages-Inzidenz von über 35 und tritt somit nächste Woche in Kraft.

Bayern

Die Landesregierung in Bayern ließ das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots auslaufen. Auch kippte das Land nun mit Blick auf den Feiertag Allerheiligen die Besucherobergrenze für Freiluftgottesdienste.

Ab einem Inzidenz-Wert über 50 gilt laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) unter anderem in der Gastronomie eine Sperrstunde schon ab 22 Uhr. Private Feiern werden dann auf fünf Leute oder die Mitglieder zweier Hausstände begrenzt, egal ob öffentlich oder privat gefeiert wird.

Berlin

In der Hauptstadt steigt die Zahl der Infektionen massiv - immer mehr Bezirke überschreiten den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Deshalb war vergangene Woche unter anderem eine Sperrstunde für Geschäfte, Bars und Restaurants von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr eingeführt worden. Inzwischen jedoch ist die Sperrstunde - zumindest für elf Gastronomen - vom Berliner Verwaltungsgericht wieder gekippt worden. Sie waren mit Eilanträgen gegen den Beschluss vorgegangen, weil es nach ihrer Ansicht keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten gibt. Das Alkoholverbot nach 23.00 Uhr gilt aber vorerst weiter.

Der Senat hob hervor, dass sich nur die elf Gastronomen auf den Beschluss berufen könnten. Der Hotel- und Gaststättenverband geht aber davon aus, dass nun viele Wirte länger öffnen werden. Die Stadt legte zwischenzeitlich Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht ein und versucht, die Sperrstunde weiter flächendeckend in Berlin durchzusetzen. Das Gericht lehnte den Widerspruch jedoch vorerst ab.

Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat kein Beherbergungsverbot beschlossen.

Brandenburg

Auch für Brandenburg hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Beherbergungsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab zwei Eilanträgen statt, mit welchen sich ein Hotel und eine Vermieterin von Ferienwohnungen gegen die Verordnung gewandt hatten. Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig, begründete das Gericht die Entscheidung. Die zu erwartende Eindämmung des Infektionsgeschehens stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einschränkungen, die das Hotel und die Vermieterin hinnehmen müssten. Auch die durch die Verfassung geschützte allgemeine Handlungsfreiheit der Urlauber werde zu stark eingeschränkt.

Hamburg

In Hamburg gilt von heute an eine Sperrstunde von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Bei Nicht-Einhaltung droht ein Bußgeld von 5.000 Euro. Im gleichen Zeitraum gelte zugleich ein allgemeines Verbot des Verkaufs und der Abgabe von alkoholischen Getränken, teilte der Senat mit. Eigentlich war mit Verschärfungen erst bei einer Überschreitung des Grenzwertes gerechnet worden, der bei 50 Infektionen auf 100.000 Einwohnende in einer Woche festgelegt ist. Man wolle aber frühzeitig handeln, hieß es.

Auch die Zahl der Teilnehmenden von Privatfeiern wird weiter eingeschränkt. Innerhalb der eigenen Wohnung seien nur noch maximal 15 Personen erlaubt. Bislang lag die Zahl bei 25. Außerhalb der eigenen Wohnung sind Treffen nur noch mit bis zu 25 Menschen zulässig.

Zudem wird in Hamburg von kommender Woche an die Maskenpflicht ausgeweitet: Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen sowie an den Oberstufen der allgemeinbildenden Schulen müssen dann auch im Unterricht einen Mund-Nase-Schutz tragen. 

Anders als die meisten anderen Bundesländer bleibt in Hamburg das Beherbergungsverbot erst einmal bestehen. Dies urteilte das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern galt lange als Verfechterin des Beherbergungsverbots, lockert nun aber ab kommendem Mittwoch seine strengen Auflagen für Touristen aus deutschen Corona-Risikogebieten. Das kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) an. Demnach müssen Gäste aus den betroffenen Gebieten künftig lediglich einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die bisherige Quarantänepflicht fällt somit weg. Bislang war neben einem aktuellen negativen Corona-Test für Mecklenburg-Vorpommern eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vorgeschrieben. Die Wartezeit konnte verkürzt werden, wenn ein zweiter Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfiel.

Für Tagestouristen aus Risikoregionen wird die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern laut Schwesig jedoch auch weiterhin nicht möglich sein. Die Quarantänepflicht gelte zudem weiterhin für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen setzte das Beherbergungsverbot gar nicht erst um. Dafür wiederum wird für die Gastronomie in allen Kommunen mit hohen Corona-Neuinfektionszahlen eine verpflichtende Sperrstunde zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr eingeführt.

Ministerpräsident Armin Laschet ist außerdem der Überzeugung, dass die Reduzierung sozialer Kontakte der Schlüssel zum Erfolg im Kampf gegen die zweite Corona-Welle ist. Deshalb ließ die Landesregierung in Hotspots mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche weitere Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal fünf Personen anordnen. Bundesregierung und Ministerpräsidenten hatten sich auf maximal zehn Personen verständigt. NRW werde aber bei fünf Personen bleiben, unterstrich Laschet.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein bestehen eingeschränkte Beherbergungsmöglichkeiten. Hier gibt es die Möglichkeit des Freitestens mit einem negativen Corona-Test. Dabei dürfen zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein. Für Geschäftsreisende, private Besuche und Zweitwohnungsbesitzer gilt die Regelung nicht. Ein Eilantrag gegen das Beherberungsverbot wurde vor Gericht abgelehnt.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 16. Oktober 2020 um 21:45 Uhr.