Steigende Infektionszahlen So verschärfen die Länder die Corona-Regeln
Angesichts der hohen Infektions- und Todeszahlen verschärfen viele Bundesländer die Corona-Regeln. Baden-Württemberg kündigt einen harten Lockdown nach Weihnachten an. Was machen die anderen Länder? Ein Überblick.
Die Ausgangslage
Der seit rund fünf Wochen geltende Teil-Lockdown hat seine Wirkung als "Wellenbrecher-Lockdown" verfehlt. Am Freitag wurde mit 29.875 Neuinfektionen binnen 24 Stunden ein neuer Höchstwert verzeichnet. 598 Todesfälle wurden registriert.
Bundeskanzlerin Angela Merkel beziehungsweise das Kanzleramt um Helge Braun warnen und mahnen schon seit Wochen - im Bundestag forderte Merkel am Mittwoch erneut eindringlich deutliche Verschärfungen. Auch das RKI plädierte für einen harten Lockdown. Viele Ministerpräsidenten denken inzwischen ebenfalls um. Adventsshopping, Lockerungen zu Weihnachten, ein bisschen Party zu Silvester und dann halbwegs normal ins neue Jahr - all das ist mit der aktuellen Pandemielage nur noch schwer vereinbar.
Immer mehr Bundesländer verschärfen daher ihre Corona-Beschränkungen - sofort oder nach Weihnachten. Am Sonntag sollen bei einem Bund-Länder-Treffen Verschärfungen beraten werden. Dabei kann laut Beschluss vom 25. November jedes Land selbst über härtere Maßnahmen entscheiden. Auch, weil die Infektionslage in den Ländern unterschiedlich ist. Solange es nicht zu einem bundesweiten Lockdown kommt, ist die Corona-Lage in den Bundesländern unübersichtlich - ein Überblick.
Bayern
Ministerpräsident Markus Söder gehört zu den Verfechtern eines strengen Corona-Kurses. Er möchte eine bundesweite Regelung, also einen "kompletten Lockdown" von Weihnachten bis zum 10. Januar. Oder länger. "Es braucht bundesweit Ausgangsbeschränkungen, nächtliche Ausgangssperren in Hotspots, Geschäftsschließungen, Betriebsferien und überall verlängerte Schulferien", sagte Söder.
In Bayern selbst bekommt die CSU-geführte Landesregierung die hohen Infektionszahlen nicht in den Griff. Jetzt hat sie einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt - und wie im Frühjahr erneut den Katastrophenfall ausgerufen.
So gelten seit Mittwoch in Bayern allgemeine Ausgangsbeschränkungen. Das Haus darf dann nur noch "aus triftigen Gründen" verlassen werden, zum Beispiel für Arbeit, Arztbesuche, Schule, Einkaufen, Sport, Gottesdienste oder Besuche bei einem weiteren Hausstand (bei Einhaltung der Kontaktbeschränkungen). Durch die vielen Gründe dürfte sich für die Menschen damit de facto nur wenig ändern. Geschäfte bleiben geöffnet. Der Konsum von Alkohol unter freiem Himmel ist untersagt - der Becher Glühwein beim Spaziergang ist also tabu.
Vorgesehen sind unter anderem nächtliche Ausgangssperren in Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen je 100.000 Einwohner. Darüber hinaus könnte es weitere Einschränkungen geben - zum Beispiel, vom 24. Dezember bis zum 10. Januar alle Geschäfte außer jenen des täglichen Bedarfs zu schließen - für so einen "harten Lockdown" braucht es laut Söder aber einheitliche Regelungen in Deutschland. Die geplante Lockerung der Kontaktbeschränkungen an den Weihnachtstagen verteidigte Söder jedoch. Weihnachten sei das "Fest der Hoffnung und der Familie". Von 23. bis 26. Dezember dürfen sich daher maximal zehn Personen treffen, plus deren Kinder unter 14 Jahren. Das gilt auch für Hotspots.
Die vorgesehenen Lockerungen für Silvester werden zurückgenommen - nun dürfen sich an diesem Tag in Bayern doch nur höchstens fünf Erwachsene aus höchstens zwei Haushalten (plus zugehörige Kinder unter 14 Jahren) treffen.
Außerdem gibt es strengere Regeln für Schulen, etwa Distanz- und Wechselunterricht, sie bleiben aber geöffnet, genauso wie Kitas. Eine genaue Übersicht finden Sie hier.
Sachsen
Angesichts der dramatischen Infektionslage kehrt Sachsen als erstes Bundesland zu einem harten Lockdown wie im Frühjahr zurück: Ab Montag werden Schulen, Kindergärten, Horte und große Teile des Handels geschlossen, wie Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) ankündigte. Die Einschränkungen sollen bis zum 10. Januar gelten. Geöffnet bleiben sollen Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte für den Grundbedarf. Details finden Sie hier.
Ausnahmen gelten aber über Weihnachten: Maximal zehn Menschen einer Familie können sich zwischen dem 23. Dezember., 12 Uhr und 27. Dezember, 12 Uhr treffen. Danach gilt wieder die bereits bestehende Fünf-Personen-Regel aus zwei Haushalten. Hotels dürfen vom 23. bis 27. Dezember Gäste aufnehmen, die Familien besuchen.
Berlin
Berlin plant deutliche Einschränkungen für den Einzelhandel und Schulen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. "Wir werden den Einzelhandel herunterfahren müssen. Jenseits vom Lebensmitteleinzelhandel müssen alle andere Shoppingangebote geschlossen werden und zwar bis zum 10. Januar, es geht nicht anders", sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Ab wann das gelten soll, stehe noch nicht fest. Auch die Schulferien sollten bis zum 10. Januar verlängert oder digitalen Unterrichtsformen eingeführt werden.
Auch die zunächst von Bund und Ländern vereinbarten Festtags-Lockerungen gelten in der Hauptstadt nicht. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind also auf maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt - Kinder bis zwölf Jahre sind davon ausgenommen.
Am Abend sagte Müller inder ZDF-Sendung "Markus Lanz" er gehe davon aus, dass sich die Bundesländer mit dem Bund auf einen dreiwöchigen harten Lockdown verständigen. Es zeichne sich ab, auch in den Gesprächen mit den Kollegen der Bundesländer, "dass ab 20. es doch erhebliche Einschnitte gibt" und der Einzelhandel "deutlich" heruntergefahren werde.
Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg
Thüringen plant Ladenschließungen und Distanzunterricht ab der ersten Klasse. Ab dem 19. Dezember sollen etliche Geschäfte schließen, wie die Staatskanzlei am frühen Morgen mitteilte. Davon ausgenommen könnten demnach Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte für den Grundbedarf sein. Die Landesregierung verwies auf eine entsprechende Regelung in Sachsen. Die Regelung gelte vorbehaltlich der Entscheidungen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz. In den Schulen soll für die Klassenstufen eins bis sechs Distanzunterricht eingeführt werden. Dies gelte vorerst am 21. und 22. Dezember 2020 sowie zwischen dem 4. und 10. Januar 2021.
Auch die Regierung in Sachsen-Anhalt hat angekündigt, dass es an Silvester voraussichtlich keine Lockerungen der Corona-Regeln geben wird. In Brandenburg ist eine Verkürzung der Lockerungen auf den 23. bis 27. Dezember im Gespräch. Voraussichtlich dürfen sich nur vom 23. bis 27. Dezember bis zu zehn Menschen aus verschiedenen Haushalten treffen. In Corona-Hotspots soll unter anderem in Schulen der Wechselunterricht und auf öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot eingeführt werden.
Hessen
Auch in Hessen soll es nächtliche Ausgangssperren in Gebieten mit sehr hohen Corona-Neuinfektionen geben. Sie gelten ab Freitag in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer dauerhaften Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen jeweils von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Die von der Landesregierung beschlossene Regelung gilt zunächst bis zum 10. Januar kommenden Jahres. An den Ausnahmeregeln für die Zeit über Weihnachten und Neujahr will die schwarz-grüne Landesregierung nicht rühren - noch nicht. Entschieden werden soll nach dem 16. Dezember.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg will nach Weihnachten bis mindestens 10. Januar in den Lockdown gehen. Wie genau der Lockdown aussehen soll, blieb zunächst offen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte an, zur Not eine gemeinsame Lösung mit den Nachbarländern anzustreben, sofern keine bundeseinheitliche Lösung gefunden wird. "Die Lage ist leider alarmierend", betonte Kretschmann.
Rheinland-Pfalz und Saarland
Auch Rheinland-Pfalz kehrt angesichts der angespannten Corona-Lage bereits direkt nach den Weihnachtstagen zu schärferen Beschränkungen zurück. Für Silvester werde es keine Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen geben, teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit. Zudem gilt ein mehrstufiger Aktionsplan mit Warnstufen, abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz.
Das Saarland beschloss ein Alkoholverbot an belebten Plätzen und Straßen an Heiligabend und über Silvester. Die geltenden Kontaktbeschränkungen sollen zwischen dem 23. und dem 27. Dezember gelockert werden, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Nordrhein-Westfalen
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Der Schulbeginn ist schon ab sieben Uhr möglich, damit die Schulen mehr Spielraum haben, den Andrang bei der Anfahrt zu verhindern und das Infektionsrisiko zu verringern. Ministerpräsident Armin Laschet plädierte für bundeseinheitliche Regeln, weil jede Entscheidung eines Bundeslands Auswirkungen auf Nachbarländer habe . Der CDU-Politiker zeigte sich auch offen für einen harten Lockdown nach Weihnachten. Dann sollte alles heruntergefahren werden. In den Tagen nach Weihnachten werde das Leben ohnehin eingeschränkt, da sei der Schaden am geringsten. Laschet sprach sich für ein erneutes Treffen von Merkel mit den Regierungschefs der Länder aus - aber nicht sofort.
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg
Im Norden waren die Infektionszahlen bislang vergleichsweise niedrig. Daher pochten die dortigen Landesregierungen bei den Bund-Länder-Beratungen immer auf die Möglichkeit, regional unterschiedlich auf die Pandemie reagieren zu können. Inzwischen steigen auch hier die Infektionszahlen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und seine Kollegin Manuela Schwesig (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern sagten, dass auch ihre Länder bei einem härteren Lockdown mitziehen würden.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther schloss mögliche Lockerungen in seinem Bundesland bis Anfang nächsten Jahres aus. Dazu werde es bis zum 10. Januar "definitiv" nicht kommen, sagte Günther in Kiel. Er rief alle Bürger eindringlich dazu auf, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und die Beschränkungen einzuhalten. Zudem kündigte er ein Verbot für Alkoholausschank in der Öffentlichkeit an. Für die Zeit nach Weihnachten befürwortet der CDU-Politiker einen harten Lockdown in Deutschland.
Mecklenburg-Vorpommern verbietet den Ausschank von alkoholischen Getränken wie etwa Glühwein in der Öffentlichkeit. Außerdem werden die Besuchsregelungen für Alten- und Pflegeheime eingeschränkt. Vom 4. bis zum 8. Januar soll für Schüler ab der siebten Klasse an allen Schulen Distanzunterricht gelten. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder mehr gilt ab Montag Distanzunterricht für Schüler ab der 7. Klasse. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig plädierte aber für bundesweite Regelungen - ab Weihnachten sollten die Geschäfte schließen, außer Lebensmittelgeschäfte.
In Hamburg ist der Verkauf von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind, bis Anfang Januar verboten. Die lockeren Kontaktregeln über Weihnachten und Silvester stehen auf der Kippe.
Niedersachsen, Bremen
In Niedersachsen hat die Landesregierung die angekündigten Corona-Lockerungen über Weihnachten und den Jahreswechsel weitgehend zurückgenommen. Die geltenden Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sollen lediglich vom 24. bis zum 26. Dezember auf zehn Verwandte ausgeweitet werden. Bei einem Zusammentreffen mit Freunden bleibt es auch an Weihnachten bei der Fünf-Personen-Regelung. Die Schülerinnen und Schüler des Bundeslandes werden vom 14. bis zum 18. Dezember von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit. Notwendig ist dafür lediglich eine Mitteilung der Erziehungsberechtigten. Zusätzlich erwägt die Landesregierung eine Schließung aller nicht lebensnotwendigen Geschäfte zwischen Weihnachten und Neujahr, eventuell auch darüber hinaus.
In Bremen gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Für den 21. und 22. Dezember wird die Schulpflicht ausgesetzt. Das bedeutet, dass Eltern entscheiden können, ob ihre Kinder an den beiden Tagen zur Schule gehen. Fehlzeiten werden nicht vermerkt.