Hintergrund

Hintergrund Die Dosenpfand-Chronik

Stand: 22.10.2015 15:12 Uhr

Das Dosenpfand wird häufig mit dem Namen von Bundesumweltminister Jürgen Trittin verknüpft. Tatsächlich nahm bereits Anfang der neunziger Jahre CDU-Umweltminister Klaus Töpfer die ersten Weichenstellungen zum Dosenpfand vor. Eine Chronologie.

1991 - Die Quoten-Regelung: Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) bringt die Verpackungsverordnung auf den Weg. Danach soll auf Einweg-Verpackungen wie Dosen und Plastikflaschen ein Pfand erhoben werden, wenn ihr Marktanteil auf mehr als 28 Prozent steigt. Dies ist erstmals 1991 der Fall, als der Anteil der Mehrwegverpackungen auf 71,33 Prozent zurück gedrängt wurde.

1998 - Erste Änderung der Verpackungsverordnung: Bund, Länder und Wirtschaft einigen sich auf einen Kompromiss, wonach ein Zwangspfand für Einweg-Verpackungen eingeführt wird, wenn die Mehrwegquote dauerhaft auf weniger als 72 Prozent fällt. Umweltministerin Angela Merkel setzt die Neuerung durch. Die Beschlüsse des schwarz-gelben Kabinetts werden im Ministerium von Nachfolger Jürgen Trittin (Grüne) keineswegs als Wunschregelung angesehen: Sie gelten als zu kompliziert und schaffen absurde Sonderfälle. Zum Beispiel muss nun auf Eistee mit Kohlensäure in Dosen Pfand erhoben werden - wie auf alle "Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure" - nicht aber auf Eistee ohne Kohlensäure in der gleichen Dose.

25. Oktober 2000: Die Umweltminister der Länder einigen sich auf die Einführung des Pflichtpfandes für Dosen und Einwegflaschen.

13. Juli 2001: Trittin scheitert im Bundesrat mit dem Pflichtpfand, das von 2002 an gelten sollte. Der Handel hatte Druck auf die unionsgeführten Länder gemacht - mit dem Argument, dass für Rücknahmeautomaten und den Aufbau eines einheitlichen Systems rund 1,4 Milliarden Euro Investitionen nötig seien. Dennoch wird jetzt nach geltendem Recht ein Dosenpfand fällig, aber voraussichtlich nur für Bier und Mineralwasser.

16. August 2001: Mehrere große Getränkehersteller und Lebensmittelketten scheitern vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit ihren Klagen gegen das Dosenpfand. Sechs Monate später wird das Dosenpfand vom Kabinett endgültig beschlossen.

27. Juni 2002: Die Dosenpfandgegner scheitern auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

5. Dezember 2002: Handel und Wirtschaft geben ihren Widerstand zunächst auf und setzen auf eine Schonfrist bis zum 1. Juli 2003 für den Aufbau eines bundesweiten Pfandsystems.

1. Januar 2003: Das Pfand für Getränkedosen und Einwegflaschen mit Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken wird erhoben. Das nicht einheitlich geregelte Rücknahmesystem sorgt bei den Kunden für Verwirrung und Ärger.

8. Januar 2003: Der Einzelhandel sichert ein zentrales System zum Abrechnen und eine einheitliche Kennzeichnung der Einweg-Getränkeverpackungen für Oktober 2003 zu. Fünf Monate später erklären Handel und Industrie den Abbruch der Vorbereitungen zu einem einheitlichen System.

8. Juni 2003: Das Bundeskabinett beschließt eine neue Verpackungsverordnung.

4. Juli 2003: Der Bundestag verabschiedet die Neuregelung des Dosenpfands. Das umstrittene Einweg-Pfand soll künftig für fast alle Dosen und Wegwerf-Flaschen gelten. Die Zustimmung des Bundesrats steht aber noch aus. Die Länder beschließen eine Vertagung. Damit bleibt die alte Verpackungsverordnung gültig.

17. September 2003: Bund und Länder klären noch einmal die Rücknahmeregeln. Vom 1. Oktober an darf der Verbraucher überall, wo pfandpflichtige Dosen verkauft werden, diese auch zurückgeben. Ein System mit Kassenbons und Wertscheinen soll in einer "Aufbauphase" bis Oktober 2004 noch begrenzt toleriert werden. In der Praxis ist unklar, wie die Rücknahmesysteme miteinander kooperieren sollen.

1. Oktober 2003: Die neunmonatige Übergangsfrist für das Dosenpfand läuft an. Damit müssen bundesweit Händler, die Pfanddosen verkaufen, gleichartige Verpackungen auch wieder zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Unterdessen entscheidet die Europäische Kommission in Brüssel über ein Prüfverfahren zum deutschen Dosenpfand. Dabei geht es um die Frage, ob die Pfandpflicht ausländische Getränkehersteller benachteiligt.

21. Oktober 2003: Die EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen die deutschen Regelungen ein.

23. Dezember 2003: Nach Ablauf einer von der EU-Kommission gesetzten Zweimonatsfrist erklärt die Bundesregierung, die derzeitige Umsetzung der Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen verstoße nicht gegen geltendes EU-Recht.

15. Oktober 2004: Der Bundesrat beendet den jahrelangen Streit um das Dosenpfand mit einem parteiübergreifenden Kompromiss - vorerst. Die Länder beschließen, dass das Pflichtpfand künftig auch auf Massengetränke wie Wasser, Bier und Erfrischungsgetränke erhoben werden soll. Milch, Saft und Wein bleiben dagegen auf Dauer verschont, ebenso Einwegverpackungen, die als ökologisch vorteilhaft eingestuft wurden.

20.Oktober 2004: Ärger gibt es nun noch aus Brüssel: Die EU-Kommission will Deutschland wegen der Dosenpfand-Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Allerdings soll das Gericht erst Anfang kommenden Jahres - nach einer Wartezeit von drei Monaten - angerufen werden. Der EuGH soll dann klären, ob die Regelung gegen den freien Warenverkehr in der EU verstößt oder nicht. Treibende Kraft hinter der Klage war Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein. Er befürchtet, dass ausländische Anbieter durch die deutsche Regelung benachteiligt werden. Sein größter Kritikpunkt: Verbraucher können die Pfanddosen nicht überall zurückgeben können. Es fehlt ein einheitliches Rücknahmesystem.

28. Mai 2005: Künftig gilt ein einheitliches Pfand von 25 Cent auf alle Einwegflaschen und Dosen zwischen 0,1 Liter und 3,0 Liter, die Bier, Mineralwasser oder Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure enthalten.

1. Mai 2006: Auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops werden pfandpflichtig. Säfte, Milch, Wein und "ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen" wie Getränkekartons bleiben von der Pfandpflicht befreit. Außerdem werden die so genannten Insellösungen beendet. Händler, die Getränkedosen verkaufen, müssen alle pfandpflichtigen Dosen zurücknehmen, egal ob Cola-, Eistee- oder Bierdose. Auch zwischen Plastikflaschen aus dem Discounter und von der Tankstelle müssen Verbraucher laut Umweltministerium dann nicht mehr unterscheiden. Diese Regelung gilt bis heute.