Justizminister Buschmann plant Reform des Unterhaltsrechts
Bundesjustizminister Buschmann will mit einer Reform des Unterhaltsrechts mitbetreuende Elternteile entlasten. Eckpunkte des Vorhabens will er in den nächsten Tagen vorlegen, ein Gesetzentwurf soll bald folgen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will die Unterhaltslasten fairer verteilen und dazu das Unterhaltsrecht ändern. Die Eckpunkte würden „in wenigen Tagen“ veröffentlicht, und der Gesetzentwurf werde dann möglichst schnell folgen, kündigte der FDP-Politiker in den Zeitungen der Funke Mediengruppe an.
Die Reform solle insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent bei der Erziehung einbringt.
"Unterhaltsrecht in die Jahre gekommen"
"Es muss einen Unterschied machen, ob sich jemand kaum oder zu einem gehörigen Anteil an der Kinderbetreuung beteiligt", erklärte Buschmann. "Diejenigen, die sich erheblich einbringen, werden Vorteile haben durch die Reform." Die Entlastung könnte bei gut 100 Euro im Monat liegen.
Das deutsche Unterhaltsrecht sei in die Jahre gekommen und ignoriere, dass viele Eltern ihre Kinder auch nach einer Trennung gemeinsam erziehen und betreuen, begründete der Justizminister den Vorstoß. "Ob ein Vater sich an einem oder an drei Tagen in der Woche um das Kind kümmert, hat in vielen Fällen kaum Auswirkungen auf den von ihm gezahlten Unterhalt." Das sei aus Sicht der Betroffenen ungerecht und "gerade auch mit Blick auf das Kindeswohl nachteilig", betonte Buschmann.
Reform zu Lasten hauptbetreuender Mütter?
Für Kinder sei es in der Regel gut, zu beiden Eltern eine starke Beziehung zu haben. Bei der Verteilung der Unterhaltslasten komme es sehr darauf an, wie viel die beiden Elternteile verdienten. Und es müsse sichergestellt sein, "dass kein Elternteil finanziell überfordert wird".
Dass die Reform zulasten hauptsächlich erziehender Frauen gehen könnte, die ohnehin finanziell zu kämpfen haben, glaubt Buschmann nicht. "Wenn wir Väter dazu motivieren, sich stärker in der Betreuung der Kinder zu engagieren, hilft das auch den Müttern", sagte er: "Sie können dann etwa stärker berufstätig sein." Er versicherte zugleich: "Wir werden sicherstellen, dass beim hauptbetreuenden Elternteil keine Situation eintritt, die das Kindeswohl gefährdet."
Auf Änderungen im Unterhaltsrecht hatten sich SPD, Grüne und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. "Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden", heißt es im Abschnitt zum Familienrecht.