Hintergrund

Bundesteilhabegesetz Reform für mehr Behindertenrechte

Stand: 02.06.2016 08:34 Uhr

In Deutschland leben etwa 7,5 Millionen Menschen mit Behinderung. Das Bundesteilhabegesetz könnte ihre Lebensbedingungen nun verbessern: Denn Behinderte sollen künftig mehr Vermögen behalten dürfen und einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.

Mehr als zehn Prozent der deutschen Bevölkerung sind schwerbehindert - 7,5 Millionen Menschen. Das Bundesteilhabegesetz soll ihnen zu mehr Rechten verhelfen. So sollen sie besser wählen können, wo und wie sie leben. Sie sollen Geld ansparen können, Barrieren sollen abgebaut, die Gleichberechtigung soll gestärkt werden.

Mit dem Bundesteilhabegesetz will die Bundesregierung die UN-Behindertenkonvention umsetzen. Die verlangt, dass die Hilfe für Behinderte nicht nur als Fürsorge gewährt wird, sondern als Chance zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe begriffen wird. Angesetzt werden soll an mehreren Stellen.

Zwar sind die Ausgaben für Eingliederungshilfe seit 2005 von 11,3 bereits auf 16,4 Milliarden Euro gestiegen. Trotzdem kann es zu Armut führen, wenn man behindert ist und Eingliederungshilfe bezieht. Denn heute dürfen Behinderte nur 2600 Euro besitzen - alles andere wird auf die Hilfszahlungen angerechnet. Der sogenannte Vermögensfreibetrag soll in der Eingliederungshilfe bis 2020 auf bis zu 50.000 Euro in Stufen ansteigen. Das Einkommen des Partners soll freigestellt werden.

Auch die Bundesländer sollen besser koordiniert werden. Oft müssen die Betroffenen von Hilfeträger zu Hilfeträger laufen. Künftig soll ein Träger erstzuständig sein und die Anträge weiterleiten.

Ein anderes Beispiel betrifft den Schritt aus den geschützten Werkstätten in den normalen Arbeitsmarkt. Er fällt vielen Behinderten schwer. Ein "Budget für Arbeit" für Arbeitgeber soll helfen. Wer Betroffene einstellt, soll einen unbefristeten Lohnkostenzuschuss erhalten.

Bis 2020 sind nun Mehrausgaben für den Bund von mehr als 1,5 Milliarden vorgesehen, für Länder und Gemeinden von 350 Millionen Euro. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit noch in der regierungsinternen Abstimmung, dort werden laut Arbeits- und Sozialministerium auch noch Gespräche zu einzelnen Aspekten geführt (gemäß Beschluss des letzten Koalitionsausschusses) - eine Kabinettsbefassung ist für Ende Juni vorgesehen.