Bundestagswahl Vereinbarung für fairen Wahlkampf
Knapp zwei Monate sind es noch, bis ein neuer Bundestag gewählt wird. Für den Wahlkampf haben sich einige Parteien mit einem Fairness-Abkommen nun Regeln gegeben. Doch nicht alle sind dabei.
Fast alle im Bundestag vertretenen Parteien haben sich auf ein Fairness-Abkommen zur Bundestagswahl verständigt. Es sei von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP und Linken geschlossen worden, teilten die beteiligten Parteien mit. AfD und BSW sind nicht an dem Fairness-Abkommen beteiligt.
Die "Vereinbarung zu einem fairen Bundestagswahlkampf" sieht unter anderem vor, auf persönliche Herabwürdigungen oder Angriffe auf das persönliche oder berufliche Umfeld von Politikerinnen und Politikern zu verzichten und respektvoll miteinander zu debattieren.
Auf bewusst falsche Tatsachenbehauptungen soll verzichtet werden. Für Aussagen von Dritten, die im Rahmen des Wahlkampfes verbreitet werden, sollen nach Möglichkeit nachvollziehbare Quellenangaben genannt werden.
Parteien sagen Beeinflussung den Kampf an
Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahl treffen könnten, brauche es "einen Wahlkampf, der bei aller notwendigen Klarheit, Kontroverse und auch Härte den Grundprinzipien der Fairness treu bleibt", heißt es in der Vereinbarung.
"Jeglichen Formen von Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und antidemokratischen Bewegungen stellen wir uns entschieden entgegen", heißt es weiter. "Mit der AfD und mit Parteien, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, wird es keinerlei Zusammenarbeit geben."
Gewalt ist ausgeschlossen
Angesichts von Angriffen auf Parteimitglieder an Wahlkampfständen oder beim Aufhängen von Wahlplakaten wird "jede Gewalt" verurteilt. Plakate der politischen Konkurrenz dürften auch nicht zerstört oder beschädigt werden.
Auch im Internet soll es fair zugehen
Zudem versprechen sich die Parteien einen fairen Wahlkampf im Internet und in den sozialen Netzwerken. Durch Künstliche Intelligenz erzeugte Bilder und Videos sollen klar mit der Angabe "KI-generierter Inhalt" gekennzeichnet werden. Sogenannte Deepfake-Technologien, die etwa täuschend echte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen erstellen können, würden nicht genutzt, "um politischen Mitbewerbern Aussagen in den Mund zu legen".
Bei der Ansprache von Wählerinnen und Wähler wollen die Parteien auf sogenanntes Micro-Targeting "auf Basis sensibler Daten wie religiöser Zugehörigkeit oder sexueller Identität" verzichtet. Sie wollen sich auf die Nutzung übergeordneter soziodemografischer Merkmale "zur zielgruppenspezifischen Ansprache von Wählerinnen und Wählern" beschränken.