Bürgergeld Knapp 16.000 Jobverweigerern Regelsatz gekürzt
Im Zeitraum von Februar bis Dezember 2023 ist knapp 16.000 Bürgergeldempfängern der Regelsatz gekürzt worden. Im Januar hatte das Bundeskabinett grünes Licht für weitere Verschärfungen gegeben.
Wegen Ablehnung von Arbeitsangeboten oder der Nicht-Fortführung einer Arbeit haben die Jobcenter einem Bericht zufolge im Zeitraum von Februar bis Dezember 2023 knapp 16.000 Bürgergeldempfängern den Regelsatz gekürzt. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf ihrer Webseite mit. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet.
Kürzungen wegen verschiedener Weigerungen
Demnach gab es in dem Zeitraum 15.774 Fälle, in denen Leistungen wegen "Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses" gekürzt wurden. Für Januar 2023 liegt laut der Bundesagentur keine Differenzierung nach Gründen vor.
Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Insgesamt wurden laut BA im vergangenen Jahr 226.008 Leistungsminderungen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen, 77.520 mehr als im Jahr 2022. Hauptgrund waren Meldeversäumnisse - also Menschen, die ohne wichtigen Grund nicht zu Terminen erschienen sind. Von Februar bis Dezember 2023 wurden aus diesem Grund 191.016 Leistungsminderungen ausgesprochen.
Über das ganze vergangene Jahr hinweg mussten 2,6 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer Leistungsminderung belegt werden. "Damit kommen 97 von 100 Menschen mit Leistungsminderungen nicht in Berührung", schreibt die BA dazu.
Kabinett segnete Verschärfungen ab
Das Bundeskabinett hatte im Januar grünes Licht für Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern.
Da die BA-Daten aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungsminderungen auf der alten Gesetzeslage. Wahrscheinlich wird auf Basis der neuen Gesetzeslage aber bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt. "Die Grenzen sind wesentlich enger", sagte ein BA-Sprecher dem RND über die Anwendung der Sanktionsverschärfung.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die "Showpolitik" der Bundesregierung. Sie wolle Arbeiter gegen Arbeitende ausspielen, sagte der Sozialverbandschef dem RND. "Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer."