Landgericht Hamburg zu "Schmähkritik" Böhmermann-Gedicht ist ehrverletzend
Moderator Böhmermann darf Teile seines Gedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan wegen des schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht wiederholen, so das Landgericht Hamburg. Es gibt mit einer entsprechenden einstweiligen Verfügung dem Antrag von Erdogan statt.
Teile von Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sind schmähend und ehrverletzend - so die Einschätzung des Landgerichts Hamburg. Es gab einem Antrag von Erdogan statt und verbot Passagen des Böhmermann-Gedichts. Diese Abschnitte darf der Moderator des "Neo Magazin Royale" nun nicht mehr wiederholen.
Böhmermann Anwalt Christian Schertz reagierte prompt: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch, wenngleich er insbesondere die Aussagen, die den Umgang von Erdogan mit der Meinungsfreiheit in der Türkei betreffen, für zulässig erachtet hat."
Ist das Kunst?
Als Erfolg wertet Schertz die Tatsache, dass das Gericht das Gedicht als Kunst und Satire einstufe. Dabei gehe es aber nicht, bestimmte Aussagen einzeln herauszugreifen, die es als herabwürdigend empfinde. Das gehe im Bereich der Kunstfreiheit nicht.