Landgericht Detmold Biobauer scheitert mit Klage gegen VW
Das Landgericht Detmold hat eine weitere von Greenpeace unterstützte Klage gegen VW abgewiesen. Ein Landwirt wollte den Konzern zum Ende seines Verbrennergeschäfts zwingen. Er sieht sich durch entstandene Klimaschäden beeinträchtigt.
Der Biobauer Ulf Allhoff-Cramer aus Detmold ist vor dem Landgericht der Stadt mit seinem Versuch gescheitert, Volkswagen zur Einstellung seines Verbrennergeschäfts zu zwingen. Das Gericht wies eine entsprechende Klage als insgesamt unbegründet ab.
Der Landwirt hatte argumentiert, dass er durch die Folgen des Klimawandels in seinem Eigentum und in seiner Gesundheit beeinträchtigt werde. Allhoff-Cramer betreibt einen Bioland-Hof mit Mutterkuhhaltung, Getreideanbau und Wald. Die Dürre der letzten Sommer habe dazu geführt, dass viel zu wenig Futter für seine Tiere wachse, sagte er.
Er warf VW eine übermäßige CO2-Emission vor und forderte, dies zu unterlassen: Der Konzern solle den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren stark herrunterfahren und 2030 ganz einstellen.
Kläger enttäuscht: Gericht hat Klimakrise nicht verstanden
Diesem Vorhaben erteilten die Richter eine Absage. Der Kläger habe nicht ausgeführt, welche Beeinträchtigungen gerade ihn in einer um mehr als 1,5 Grad erwärmten Welt treffen sollten, die nach seiner Darstellung nicht bereits ohnehin eingetreten seien.
Es stehe nicht fest, ob mit der geforderten Einstellung des Verbrennergeschäfts die behaupteten Beeinträchtigungen beseitigt würden. Zudem könne VW nicht vorgeschrieben werden, künftig nur auf Elektro als Antriebstechnologie zu setzen, da es auch noch andere ernsthafte Alternativen zu Benzinern und Dieselmotoren gebe, etwa Brennstoffzellen.
Allhoff-Cramer äußerte sich nach dem Urteil enttäuscht. Er habe den Eindruck, dass die Richter die Klimakrise in ihrer Tiefe nicht verstanden hätten, sagte er, und kündigte an, beim Oberlandesgericht Hamm in Berufung zu gehen.
Greenpeace: Urteil hinterlässt "fatalen Eindruck"
Unterstützt wird der Biobauer von Greenpeace. Dessen Vorstand Martin Kaiser sagte, das Urteil hinterlasse "den fatalen Eindruck", dass sich das Gericht mit dem Zusammenhang zwischen VWs CO2-Ausstoß und den bereits spürbaren Schäden für den Kläger nicht auseinandersetzen wollte.
Angesichts "einer galoppierenden Klimakrise" halte es die Umweltschutzorganisation für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie VW "mit seinem ländergroßen CO2-Fußabdruck" gerichtlich klären zu lassen.
VW selbst sieht sich durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt, dass Klimaklagen gegen einzelne Unternehmen der falsche Weg seien und dass es dazu keine Rechtsgrundlage gebe. Das Gericht habe bekräftigt, dass VW eine erlaubte Tätigkeit ausübe, die rechtlich geregelt sei.
Zudem sei es nicht Aufgabe eines Landgerichts, über solche klimapolitischen Fragen zu entscheiden, hieß es in einem Statement. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen Auswirkungen zu gestalten.
Greenpeace scheiterte mit ähnlichen Klagen
Eine ähnliche Klage von Greenpeace war zuletzt vor dem Landgericht Braunschweig gescheitert. Das Gericht hatte sie mit der Begründung abgewiesen, VW bewege sich mit seinen Emissionen im Rahmen des Klimaschutzgesetzes. Dabei müssten die Kläger ebenso wie die breite Bevölkerung Beeinträchtigungen hinnehmen. Auch in diesem Verfahren will Greenpeace in die nächste Instanz gehen. Ähnliche Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW in München und gegen Mercedes-Benz in Stuttgart waren ebenfalls abgewiesen worden.
AZ: 01 O 199/21