Bildung, Verkehr, Wohnungsbau Bundestag für Grundgesetzänderung
Änderungen am Grundgesetz sind äußerst selten. Doch heute stimmte der Bundestag für die Änderung von gleich vier Artikeln. So soll es dem Bund unter anderem ermöglicht werden, mehr Geld in Schulen zu stecken.
Der Bundestag hat mehrere Grundgesetzänderungen beschlossen. Damit soll es dem Bund künftig möglich sein, in Bildung zu investieren. Dafür wird das sogenannte Kooperationsverbot gelockert.
Für die Änderung der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e stimmten 580 Abgeordnete. Gegen den Vorschlag stimmten 87 Parlamentarier, drei Abgeordnete enthielten sich. Für die Annahme erforderlich war eine Zweidrittelmehrheit von mindestens 473 Stimmen.
Voraussetzung für "Digitalpakt Schule"
Die Grundgesetzänderung ist Voraussetzung für den "Digitalpakt Schule", der ein Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro hat. Investiert werden soll in schnelles Internet, Tablets, aber auch Schulungen des Personals. Auch auf die Bereiche Nahverkehr und Wohnungsbau soll sich die veränderte Gesetzteslage auswirken.
Im Bundestag hatte sich lediglich die AfD gegen die Grundgesetzänderung gewandt. Alle anderen Fraktionen waren dafür.
Stimmt auch der Bundesrat zu?
Damit das Grundgesetz tatsächlich geändert wird, muss nun auch der Bundesrat zustimmen. Auch dort wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt.
Mit Spannung wird erwartet, ob es in der Länderkammer diese Mehrheit geben wird. Der Bundesrat will in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 14. Dezember darüber beraten. Die Änderungen sollen ab Anfang 2019 gelten.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kündigte allerdings in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" an, dass das Gesetzesvorhaben im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beraten werden solle. Damit könnte es nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten.
Günther kritisierte die Festlegung, dass die Länder bei Zuschüssen des Bundes stets noch denselben Betrag selbst beisteuern sollen. "Darüber wird in einem Vermittlungsverfahren zu reden sein", sagte Günther, der derzeit auch Präsident des Bundesrats ist. Besonders störe ihn, dass "in letzter Minute noch Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, die mit den Ländern nicht abgestimmt waren", sagte Günther.
Insgesamt vier Artikel des Grundgesetzes werden geändert - wenn der Bundesrat zustimmt.
Appell von Scholz an die Länder
In der Bundestagsdebatte hatte Finanzminister Olaf Scholz an die Bundesländer appelliert, "sich hier zusammenzuraufen". Die Änderungen seien nicht "so weitreichend, wie der eine oder andere es befürchtet", sagte Scholz.
Angesichts der Wohnungsknappheit sei es eine "notwendige Entwicklung", dass sich der Bund auch in den kommenden Jahren für den Wohnungsbau finanziell engagiere. Ebenso sei es angesichts des Klimawandels und des Dauerstaus auf vielen Straßen eine "nationale Aufgabe", den Nahverkehr auszubauen. Damit die Schulen die Standards erfüllen, "die wir uns für die Bundesrepublik vorstellen", sei es zudem wichtig, "dass neben den unglaublich hohen Mitteln, die die Länder und Kommunen den Schulen bereitstellen, sich auch der Bund beteiligt", sagte der Finanzminister.
Der AfD-Abgeordnete Götz Frömming nannte die Pläne einen "Frontalangriff auf die föderalen Strukturen unseren Staates".
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte, der Bund könne nun "Köpfe, und nicht nur in Kabel und Beton finanzieren". FDP-Partei- und Fraktionschef Christian Lindner sprach von einer "guten Nachricht für die Schüler und einem echten Schritt nach vorn".