Bestätigung durch den BGH Raser erstmals wegen Mordes verurteilt
Der Bundesgerichtshof hat erstmals die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes bestätigt. Im konkreten Fall hatte ein Mann in Hamburg betrunken und ohne Führerschein einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt.
Die Verurteilung eines Rasers aus Hamburg wegen Mordes ist rechtskräftig: Vor zwei Jahren hatte der damals 24-jährige Täter ein Taxi gestohlen. Er war betrunken, hatte keinen Führerschein und fuhr los. Ein Streifenwagen nahm die Verfolgung auf. Mit bis zu 155 km/h raste er durchs nächtliche Hamburg, um die Polizei abzuhängen.
Er überfuhr Ampeln und lenkte das Auto auf eine dreispurige Gegenfahrbahn. Irgendwann verlor er die Kontrolle über den Wagen und stieß mit mindestens 130 km/h frontal mit einem Großraumtaxi zusammen. Ein Fahrgast starb, der Fahrer und ein weiterer Insasse überlebten mit schwersten Verletzungen.
Tod anderer billigend in Kauf genommen
Das Landgericht Hamburg hatte den Raser wegen Mordes sowie zweifachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitstrafe verurteilt. Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Er habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Es ist das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes billigt. Vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung von zwei Berliner Rasern wegen Mordes aufgehoben, weil die Richter den Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt ansahen.
Aktenzeichen: 4 StR 345/18