Entlastung bei Beiträgen Betriebsrentner müssen warten
Gesundheitsminister Spahn versprach Millionen Betriebsrentnern eine spürbare Entlastung. Seit Jahresbeginn gilt ein neuer Freibetrag für Beiträge. Doch es hakt bei der Umsetzung.
Hunderttausende Betriebsrentner müssen voraussichtlich noch Monate auf eine Entlastung bei den Sozialbeiträgen warten. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Dabei geht es um einen seit Anfang 2020 geltenden Freibetrag für Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten. Er beträgt 159,25 Euro. Seither müssen rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner Beiträge nur noch für den Betrag bezahlen, der gegebenenfalls darüber liegt.
Die technischen Systeme hinken hinterher
Das Problem ist, dass das Gesetz erst im Dezember beschlossen wurde. Wie etwa aus einem der dpa vorliegenden Informationsblatt der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) hervorgeht, "konnten die Kranken- und Versorgungskassen ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig umstellen, um die Beiträge neu zu berechnen". Zu viel gezahlte Beiträge sollen rückwirkend erstattet werden. "Dies kann jedoch noch einige Monate dauern, vielleicht sogar bis zum Ende des Jahres 2020."
Beim Gesundheitsministerium stößt dies auf Protest. "Eine Umsetzung erst zum Ende des Jahres ist aus Sicht der Bundesregierung nicht hinnehmbar", heißt es aus dem Hause von Minister Jens Spahn. Es sei davon auszugehen, dass die Neuregelung bei Bezug nur einer Betriebsrente zeitnah erfolgen könne. "Davon sind circa zwei Drittel betroffen." Bei Bezug mehrerer Betriebsrenten seien aber gesonderte Meldungen von der Krankenkasse an Zahlstellen - etwa Pensionskassen - nötig. Davon könnte das weitere Drittel der Rentner betroffen sein. "Zur Umsetzung der Regelung bei Bezug mehrerer Betriebsrenten gibt es derzeit von Seiten der Beteiligten noch unterschiedliche Einschätzungen", so das Ministerium.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erklärte, in 46.000 Zahlstellen werde intensiv an der Umsetzung des kurz vor Weihnachten verabschiedeten Gesetzes gearbeitet. "Alle Beteiligten wollen, dass die Entlastungen so schnell wie möglich bei den einzelnen Beziehern von Betriebsrenten ankommen", sagte Sprecher Florian Lanz. Ein automatisiertes Verfahren stelle sicher, dass niemand einen Antrag stellen müsse, um eine Erstattung zu erhalten. Sobald die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung fertig seien, würden die einzelnen Betriebsrentner aktiv informiert.
"Unverzüglich und schnellstmöglich"
Nach Angaben des Linken-Abgeordneten Matthias W. Birkwald, der die Anfrage gestellt hatte, wusste das Ministerium seit einer Expertenanhörung Anfang Dezember um die technischen Herausforderungen. "Ich fordere Minister Jens Spahn und vor allem den GKV-Spitzenverband und die Zahlstellen der Betriebsrenten auf, unverzüglich zu verhandeln und schnellstmöglich die technischen Voraussetzungen für eine korrekte Auszahlung und die entsprechende Nachzahlung zu schaffen."
Minister Spahn mag es gerne schnell, doch das Gesetz zur Entlastung von Betriebsrentern hakt bei der Umsetzung.
Mittel gegen Altersarmut
Bis 2019 mussten Empfänger auf ihre Betriebsrente den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen. Es gab nur eine Freigrenze von 155,75 Euro. Wer mehr Betriebsrente bekam, musste auf die komplette Betriebsrente die kompletten Beiträge zahlen. Durch die Einführung des Freibetrags sollen rund 60 Prozent der Betriebsrentner faktisch nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen. Das liegt daran, dass bei ihnen die Betriebsrente unter 318 Euro liegt, also dem Doppelten des Freibetrags. Die weiteren 40 Prozent sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet werden.
Spahn hatte im Dezember gesagt: "Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden." Der Freibetrag gilt sowohl für laufende monatliche Zahlungen als auch für einmalige Kapitalauszahlungen. Bei mehreren Betriebsrenten gilt die Grenze für den Gesamtbetrag. Als Beispiel rechnet die KKH vor: Bei einer Betriebsrente von 100 Euro und einer zweiten von 79,25 Euro im Monat übersteigt die Summe den Freibetrag um 20 Euro - nur darauf sind Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Der Pflegeversicherungsbeitrag wird dagegen weiter voll auf die gesamte Rentenzahlung fällig.