Status von Spitzenbeamten Entlassung ist fast nie eine Option
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder Entlassung - in der Causa Maaßen gehen die Begriffe durcheinander. Er könnte sich allenfalls selbst entlassen - aber das wird er sich gut überlegen.
Spitzenbeamte auf Bundes- und Landesebene haben im Beamtenrecht eine besondere Stellung. Sie sind politische Beamte, die von ihrem Dienstherrn (wie es im Amtsdeutsch heißt) jederzeit und ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Grund für diese Ausnahmeregel ist das besondere Verhältnis dieser Beamtinnen und Beamten zu ihren Chefs im Ministerium. Der BKA-Chef, der Generalbundesanwalt, Spitzendiplomaten oder Staatssekretäre haben Aufgaben, die viel mit dem Vertrauen des jeweiligen Ministers oder der Ministerin zu tun haben. Die Regierung soll jedoch frei darin sein, das Spitzenpersonal der Behörden nach einem Regierungswechsel oder bei Veränderungen im Ministerium schnell tauschen zu können. Auch deswegen gelten diese Positionen als "Schleudersitze".
Vorwürfe gibt es gegen Hans-Georg Maaßen viele - schwere Straftaten werden ihm aber nicht vorgehalten. Und nur die könnten zu seiner Entlassung führen.
Als Gegengewicht für diese Unwägbarkeit billigt das Beamtengesetz den politischen Beamten eine sehr großzügige Übergangsregelung zu. Wer in den Ruhestand versetzt wird, fällt weich und bekommt in der Regel noch eine gewisse Zeit einen großen Teil der bisherigen Bezüge weiterbezahlt - von möglichen späteren Pensionsansprüchen ganz abgesehen. Diese Ansprüche bestehen auch dann, wenn es nicht nur um politische oder inhaltliche Meinungsverschiedenheiten, sondern um mögliche handfeste Fehler und Vorwürfe geht.
Fristlose Entlassung nur bei schweren Straftaten
Eine fristlose Entlassung, wie man sie als außerordentliche Kündigung im normalen Arbeitsleben kennt, droht politischen Beamten nicht. Nur, falls sie erhebliche Straftaten begehen und dafür von einem Gericht rechtskräftig verurteilt werden, ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und auch eine Kürzung oder gar der Wegfall der Pension denkbar. Die Vorwürfe gegen Hans-Georg Maaßen sind davon aber juristische Lichtjahre entfernt.
Allerdings kann ein politischer Beamter selbst um seine Entlassung bitten. Weil er von sich aus nicht mehr mag - und vielleicht eine andere Aufgabe in Aussicht hat. In diesem Fall fällt dann auch das Übergangsgeld weg. Doch die Initiative dazu muss vom Beamten oder der Beamtin selbst ausgehen. Zugespitzt formuliert kann sich Hans-Georg Maaßen also nur selbst entlassen und wird sich das in Anbetracht der wegfallenden Zahlungen gut überlegen. Zumal, wenn er damit rechnen kann (oder rechnen muss), dass sein Dienstherr aufgrund des politischen Drucks von sich aus handeln wird und ihn in den einstweiligen Ruhestand versetzt - und ihm damit dann auch quasi automatisch das Übergangsgeld verschafft.