Geplante Reform So soll sich das BAföG ändern
Ein höheres Wohngeld, ein größerer Einkommensfreibetrag und mehr Geld für die Krankenversicherung: Wie Studierende von der geplanten BAföG-Reform profitieren sollen - und warum es daran Kritik gibt.
Wie hoch soll künftig der Höchstfördersatz sein?
Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung soll der neue Höchstfördersatz künftig bei 861 Euro liegen. Das ist eine Steigerung von mehr als 17 Prozent. Derzeit liegt er bei 735 Euro. Auch die Bedarfssätze will die Regierung erhöhen - 2019 um fünf, 2020 um weitere zwei Prozent.
Auf welchen Betrag würde der Wohnzuschlag steigen?
Gerade in Hochschulstädten explodieren derzeit die Mieten. Darauf will die Große Koalition mit einem höheren Wohnzuschlag reagieren. Wer nicht bei seinen Eltern wohnt, bekommt in Zukunft 325 statt 250 Euro.
Was würde die Reform für den Einkommensfreibetrag bedeuten?
Viele Studierende beantragen kein BAföG, weil die Einkommen ihrer Eltern über den bestehenden Freibeträgen liegen. Jetzt werden diese in drei Staffelungen angehoben - 2019 um sieben, 2020 um drei und 2021 um sechs Prozent. Damit können auch Studierende gefördert werden, deren Eltern bislang zu viel verdient haben.
Würden auch die Zuschläge für Pflege- und Krankenversicherung steigen?
Seit 2015 müssen Studenten einen Zusatzbeitrag an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Das BAföG soll dies nach der Reform berücksichtigen: So steigt der Krankenversicherungszuschlag für BAföG-Empfänger von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro.
Wer älter als 30 Jahre ist und deshalb nicht mehr die vergünstigten Beiträge in der studentischen Krankenversicherung genießt, erhält einen höheren Zuschlag. Für die Krankenversicherung beträgt er 155 Euro, für die Pflegeversicherung 34 Euro.
Kritiker fordern, dass das BAföG stärker an die Studienwirklichkeit angepasst werden muss.
Wie würde sich die Rückzahlungsgrenze verändern?
Viele Studierende nehmen kein BAföG in Anspruch, weil sie fürchten, sich mit dem Darlehen langfristig zu verschulden. Das Bildungsministerium reagiert mit einer neuen Rückzahlungsgrenze: Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist künftig schuldenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Darlehen des Studenten ursprünglich war und ob er wegen geringen Einkommens weniger als die Regelrate von 130 Euro monatlich zurückgezahlt hat. Bisher gilt als schuldenfrei, wer 10.000 Euro getilgt hat.
Was bemängeln die Kritiker am Gesetzentwurf?
Der Bundesrat hält das Vorhaben der Großen Koalition für verbesserungswürdig: Die Höhe der Leistungen müsse automatisch an die tatsächliche Preis- und Einkommensentwicklung gekoppelt werden.
Auch das Deutsche Studentenwerk ist noch nicht zufrieden mit dem Gesetzentwurf. Die geplante Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs "reicht aus unserer Sicht nicht aus", erklärte Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. Der Satz müsse statt der geplanten 427 Euro künftig 500 bis 550 Euro betragen.
"Es ist überfällig und richtig, dass die Bundesregierung nach sechs Jahren Stillstand beim BAföG nun die Bedarfssätze und die Elternfreibeträge erhöhen will", räumte Meyer auf der Heyde ein. Allerdings müsse das Gesetz stärker an die Studienwirklichkeit angepasst werden. Er schlug eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus vor und forderte, das Gesetz müsse mit elektronischen Anträgen und Bescheiden digitalisiert werden.