BASE-Präsident König Ruf nach Abschluss der Endlagersuche bis 2046
Nach dem Abschalten der deutschen Atommeiler sind die Probleme der Kernenergie noch lange nicht gebannt. Der Präsident des Bundesamts für die Sicherheit nuklearer Entsorgung fordert nun, sich spätestens 2046 auf ein Endlager festzulegen.
Die Suche nach einem Endlager für den in Deutschland verursachten hochradioaktiven Atommüll gestaltet sich seit Jahren schwierig: Sie kommt nur schleppend voran. Zunächst sollte bis 2031 ein Standort festgelegt werden. Doch im vergangenen November war bekannt geworden, dass der angepeilte Termin nicht zu halten sei. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) rechnet stattdessen im besten Fall mit dem Jahr 2046, ein anderes Szenario sieht gar einen Zeitkorridor bis 2068 vor.
Jetzt fordert der Präsident des Bundesamts für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (BASE), Wolfram König, das Jahr 2046 "als Benchmark" zu setzen. "Das ist das, wonach wir alles prüfen müssen in dem Verfahren", sagte König der Nachrichtenagentur dpa. Weitere Verzögerungen müssten vermieden werden.
Nach Angaben von BGE-Geschäftsführer Steffen Kanitz lagern in derzeit 16 Zwischenlagern 1900 Castorbehälter, jeder von ihnen etwa 100 Tonnen schwer - für die ein sicherer Standort gefunden werden muss. Zu den hochradioaktiven Abfällen kommen laut BASE-Präsident König noch rund 600.000 Kubikmeter an sogenannten schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, die auch sicher entsorgt werden müssen.
"Sicherheit hat Vorrang"
"Die Sicherheit hat Vorrang, bei radioaktiven Abfällen ist die Sicherheit aber nicht losgelöst von der Zeit. Wird das Thema zu weit vertagt, dann wird die Zeit selbst zu einem Sicherheitsfaktor", betonte er. Deshalb sei es wichtig, einen realistischen, aber zugleich ehrgeizigen Zeitplan zu haben.
König verwies darauf, dass schon 2046 eine Verzögerung von 15 Jahren zur ursprünglichen Zeitplanung bedeute. "Ich halte es nicht für vertretbar, dass wir einfach hinnehmen, dass es bis weit in diesem Jahrhundert dauern soll, bis wir überhaupt einen Standort haben, der dann natürlich noch realisiert werden muss", betonte er. Im Anschluss müsse noch für Planung, Bau und Genehmigung mit 20 Jahren gerechnet werden und die Einlagerung für 30 bis 40 Jahre betrieben werden.
Die BGE müsse nun schauen, wo Beschleunigungspotenziale im Verfahren möglich seien, sagte König. Er glaube, dass es Steuerungsmöglichkeiten gebe, gegebenenfalls müsse "grundsätzlich nachjustiert" werden. Er sehe hier die BGE, seine Behörde und das Bundesumweltministerium in der Pflicht, "sich hinzusetzen und zu analysieren, was hat gut funktioniert, was nicht so gut und wo muss man gegebenenfalls auch noch mal an die bisherigen Maßstäbe rangehen".
König: Nicht alle Konsequenzen zu Ende gedacht
Die komplizierte Suche nach einem Endlager zeige, so König, dass Deutschland mit der Atomkraft einen Weg gegangen sei, ohne dass alle Konsequenzen bis zum Ende gedacht worden seien. "Und wir sind dafür da, dass das nicht in Vergessenheit gerät und dass es da vorangeht." Letztlich sei der Atomausstieg erst vollendet, wenn die radioaktiven Abfälle sicher unter der Erde verschlossen lägen und sich keine zukünftigen Generationen mehr damit beschäftigen müssten. Nach dem Atomausstieg komme zumindest kein neuer Atommüll hinzu. "Aber was geblieben ist und was bleibt, ist: Wie können wir die Sicherheit gewährleisten auf eine unendliche Zeit, dass diese hochgiftigen, hochgefährlichen Stoffe nicht in die Umwelt kommen."
Nun gelte es, fernab der früheren Kampfzonen, nach wissenschaftlichen Maßstäben den bestmöglichen Standort in Deutschland zu finden. Letztlich sei eine sich endlos hinziehende Endlagersuche auch eine Sicherheitsfrage. Die Castorbehälter, in denen derzeit in den Zwischenlagern der Atommüll lagere, hätten keine endlose Genehmigung. Und jeder der Castoren enthalte ein radioaktives Inventar, das vergleichbar mit dem sei, was bei der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl freigesetzt wurde.
"Auch bei einer längeren Zwischenlagerung müssen die aktuellen Sicherheitsstandards gelten, damit Mensch und Umwelt zuverlässig vor den Gefahren der radioaktiven Hinterlassenschaften geschützt werden", so König. Daher müsse rechtzeitig überprüft werden, ob und welche Wechselwirkungen es auf Abfälle und Behälter bei einer deutlich längeren Zwischenlagerung gebe. Gleichzeitig müsse die Zeit bis zu einer Endlagerung möglichst gering gehalten werden.