Anwohnerparken Nah parken - viel zahlen?
Radfahrer sollen in Städten mehr Raum bekommen - die Länder wollen auch deshalb das Anwohnerparken verteuern können. Statt bisher maximal 30,70 Euro könnten bis zu 240 Euro fällig werden. Davor warnt nun Minister Scheuer.
Parken könnte für Anwohner in den Städten künftig mehr kosten - doch wie viel mehr? Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer warnt vor einer massiven Verteuerung von Bewohnerparkausweisen. Eine Ausdehnung des Gebührenrahmens bis zu einer Höhe von 240 Euro im Jahr halte er für "überzogen", betont der CSU-Politiker in einem Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, aus dem die Deutsche Presse-Agentur zitiert.
Hintergrund ist ein entsprechender Änderungsvorschlag aus dem Kreis der Länder für eine Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO), über die der Bundesrat am kommenden Freitag abstimmen soll. Sie sieht mehr Platz und mehr Rechte für Radler sowie strengere Regeln für Autos vor - etwa Mindestabstände beim Überholen von Radfahrern oder Halteverbote auf Schutzstreifen. In diesem Zusammenhang schlägt der Verkehrsaussschuss der Länderkammer vor, den Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise bis zu der von Scheuer genannten Obergrenze zu erweitern.
Bisher kann ein Bewohnerparkausweis 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr kosten. Durch eine Anhebung der Obergrenze könnte "der wirtschaftliche Wert und der Nutzen" für die Bewohner angemessen berücksichtigt werden, heißt es in der Begründung für den Antrag. Der jetzige Rahmen decke wegen der geringen Obergrenze im Wesentlichen nur die Verwaltungskosten fürs Ausstellen.
Parkplätze in den Innenstädten sind rar, und Verstöße gegen die Verkehrsordnung können teuer werden.
Minister sieht Rechtsrisiken
Scheuer lehnt zwar einen größeren Handlungsspielraum für die Länder und Kommunen nicht ab, betont in seinem Brief aber, die in der Diskussion über das Anwohnerparken seit Langem "angedachten Freiräume bedeuten nicht gleich eine Verteuerung". Sie müssten vielmehr "sachgerecht und vor allem rechtssicher umgesetzt werden".
Der nun vom Land Berlin über den Bundesrat vorgeschlagene Weg sei nach Prüfung der Fachabteilung seines Ressorts "mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden". Scheuer bittet die Länder daher, diesen Punkt aus der StVO-Novelle auszuklammern.
Sollte der Bundesrat die Regelung beschließen, würde dies dazu führen, dass die gesamte Novelle "mit all ihren positiven Regelungen vor allem zur Stärkung des Radverkehrs nicht verkündet werden könnte". Stattdessen schlage er vor, mehr Gestaltungsspielraum bei den Parkgebühren über eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu schaffen, bei der keine rechtlichen Risiken bestünden.
Ob der Vorschlag im Bundesrat eine Mehrheit findet, muss sich zeigen. Stimmt die Länderkammer einer Verordnung mit bestimmten Änderungen zu, muss die Bundesregierung sie in dieser Form umsetzen - sie könnte sie aber auch zurückziehen.
Anreiz für Verzicht auf Auto?
Über Neuregelungen und höhere Preise fürs Anwohnerparken wird seit einiger Zeit diskutiert. Argument der Befürworter: Das könnte manche dazu bringen, in der Stadt auch ohne eigenes Auto zurechtzukommen. Es soll zudem dazu beitragen, dass nach jahrzehntelangem Vorrang für Autos auch Busse und Bahnen, Radler und Fußgänger im begrenzten Verkehrsraum vieler Städte bessere Bedingungen bekommen.
Für eine Reform des Anwohnerparkens gibt es schon eine Reihe von Unterstützern. Der Deutsche Städtetag begrüßt mehr Freiräume und hält einen Rahmen von 20 bis 200 Euro im Jahr für denkbar. Es könne nicht sein, dass zum Beispiel in Berlin nur zehn Euro fällig werden, monierte der Verkehrsclub Deutschland (VCD). Auch der Autofahrerclub ADAC ist für mehr Spielraum. Es sollte aber eine Obergrenze bleiben, um soziale Härtefälle zu vermeiden. In Anwohnerbezirken brauche es zudem weiterhin "ausreichend Parkraum".
Der Verband der Automobilindustrie hat vorgeschlagen, nicht mehr Gebühren, sondern Preise fürs Nutzen von Parkraum zu erheben. Kommunen könnten das Parken bei knappem Raum oder in Spitzenzeiten verteuern, aber anderswo auch senken. Preise für Bewohnerparkausweise könnten zudem einkommensabhängig gestaffelt werden. Das würde bedeuten: Besserverdienende müssten mehr bezahlen.