Der Schriftzug "Abgeschoben/Deported" auf einem Stempelbild der Bundespolizei

Gerichtshof für Menschenrechte Gefährder durfte abgeschoben werden

Stand: 30.11.2017 12:57 Uhr

Die Abschiebung eines islamistischen Gefährders aus Bremen nach Russland war rechtens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Beschwerde des 18-jährigen Russen ab. Der hatte argumentiert, ihm drohe in Russland Folter.

Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion

Ende Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung eines sogenannten Gefährders gebilligt, nun hat dies auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg getan. Im konkreten Fall ging es um einen 18-jährigen Russen, der in Deutschland aufgewachsen ist.

Keine Foltergefahr in Russland

Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden sympathisierte er mit der Terrororganisation IS, hatte Selbstmordgedanken geäußert und sich im Chat mit einem Islamisten bereit erklärt, einen Anschlag auf Zivilisten zu verüben. Anfang September wurde er von Bremen nach Russland abgeschoben. Zu Recht, urteilte nun der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er Gefahr laufe, in Russland gefoltert oder unmenschlich behandelt zu werden, so wie er es vorgetragen hatte.

Die Entscheidung bedeutet: Deutschland kann weiterhin Terrorverdächtige ohne deutschen Pass ins Ausland abschieben, wenn aus Sicht der Behörden die konkrete Gefahr besteht, dass sie einen Anschlag begehen werden oder sich daran beteiligen.


Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 30. November 2017 um 12:00 Uhr.