Russischer Staatssender Warum RT DE nicht gerügt werden kann
Immer wieder ist der russische Staatssender RT DE mit dem Vorwurf konfrontiert, irreführend zu berichten. RT DE beruft sich darauf, nie vom Presserat gerügt worden zu sein. Das ist allerdings auch gar nicht möglich.
Mehrfach haben Medien über irreführende Inhalte auf dem Portal RT DE berichtet. Das russische Staatsmedium gerät immer wieder in die Kritik, weil es teilweise krude Theorien zur Corona-Pandemie verbreitet.
Auf eine SWR-Anfrage dazu teilte RT DE mit, man betreibe "keinen Kampagnenjournalismus, sondern bleibt auf dem Boden der Tatsachen und präsentiert ein großes Spektrum an Sichtweisen". Und weiter: "Uns ist kein einziger Fall bekannt, in dem der Presserat RT DE öffentlich gerügt hat."
Was ist der Presserat eigentlich?
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritten in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er nach eigener Darstellung die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind.
Der Presserat hat die Aufgabe, das Ansehen der deutschen Presse zu wahren und gleichzeitig die Pressefreiheit zu schützen. Der Deutsche Presserat ist Mitglied bei der Allianz unabhängiger Presseräte in Europa AIPCE.
Welche Sanktionen gibt es?
Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse. Sie muss von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden. Zum Schutz von Betroffenen kann die Rüge auch nicht-öffentlich ausgesprochen werden. Der Presserat veröffentlicht die ausgesprochenen Rügen nach Jahren geordnet.
Im Online-Archiv der Presserügen findet sich tatsächlich kein Eintrag zu RT DE - was allerdings auch nicht überraschend ist, denn das russische Staatsmedium kann hier gar nicht auftauchen.
Kein Antrag auf Selbstverpflichtung
RT DE ist kein Ableger eines deutschen Printmediums, dennoch könnte sich das Online-Medium der Selbstkontrolle durch den Presserat anschließen und sich verpflichten, den Pressekodex und die nach der Beschwerdeordnung verhängten Maßnahmen zu befolgen.
Doch eine Anfrage beim Presserat zeigt: RT DE hat sich nie darum beworben, an der Selbstkontrolle teilzunehmen. Sprecher Sascha Borowski erklärte im Gespräch mit tagesschau.de: "Wir sind als Presserat für RT DE überhaupt nicht zuständig. Wir prüfen nur Beschwerden über Berichte in Zeitungen, Zeitschriften und deren Online-Auftritten. Reine Online-Medien werden bei uns ausschließlich nach Beantragung und Prüfung einer Selbstverpflichtungserklärung geprüft. Ein solcher Antrag auf Selbstverpflichtung hat uns von RT DE nie vorgelegen."
Damit ist die Aussage von RT DE, man sei noch nie vom Presserat gerügt worden, zwar nicht falsch - doch durch das Weglassen der entscheidenden Information, dass man nie eine Selbstkontrolle beantragt hat und somit gar nicht vom Presserat gerügt werden kann, handelt es sich um eine irreführende Aussage - also Desinformation.