EuGH-Generalanwalt EU-Visa für Folteropfer?
Menschen, denen in ihrer Heimat Folter droht, haben ein Recht auf Einreise in die EU. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. Mit humanitären Visa könnten sie in der EU Asyl beantragen.
Im konkreten Fall geht es um eine syrische Familie aus Aleppo. Das Ehepaar mit drei kleinen Kindern hatte in der belgischen Botschaft im Libanon Visumsanträge gestellt. Ihr Ziel: mit den Visa aus Aleppo nach Belgien fliehen, um Asylanträge zu stellen.
Einer der beiden Ehepartner gab an, in Aleppo bereits entführt und gefoltert worden zu sein. Zudem sei die Familie christlich-orthodoxen Glaubens und damit einer besonders großen Gefahr ausgesetzt. Die Flucht in eines der Nachbarländer Syriens, zum Beispiel den Libanon, sei nicht möglich gewesen.
EU-Länder an Grundrechte-Charta gebunden
Doch Belgien lehnte die Anträge ab - mit der Begründung, dass EU-Mitgliedsländer nicht verpflichtet seien, jeden aufzunehmen, der in einer katastrophalen Situation sei. Der Generalanwalt am EU-Gericht, Paolo Mengozzi, sieht das anders: Jedes EU-Land sei bei der Erteilung von Visa an die Grundrechte-Charta gebunden - egal wo die Person herkommt. Das erklärte Mengozzi nun in seinem Schlussantrag vor Gericht. Und er ergänzte: Die syrische Familie habe zudem genug Beweise dafür geliefert, dass sie in Aleppo in großer Gefahr schwebe. Belgien sei also verpflichtet, der Familie die Einreise zu erlauben.
Legale Einreise aus Drittländern schwierig
Die Meinung des Generalanwalts ist für das EU-Gericht nicht bindend, aber in der Regel folgt es seinen Vorschlägen. Das Urteil fällt zu einem späteren Zeitpunkt. Der Fall beleuchtet, wie schwierig die legale Einreise von Flüchtlingen aus Drittländern nach Europa ist.
Die EU arbeitet derzeit an Maßnahmen, um die Zahl der Asylbewerber vor allem aus Afrika drastisch zu senken - auch, indem man illegale Einwanderer abweist und zurückschickt. Dass das nicht in jedem Fall möglich ist, hat der Generalanwalt am EU-Gericht nun deutlich gemacht.