Europaparlament billigt SWIFT-Abkommen EU-Bankdaten werden wieder an die USA übermittelt
Das SWIFT-Abkommen zur Übermittlung von Bankkundendaten an die USA kann fristgerecht zum 1. August in Kraft treten. Das Europaparlament stimmte der Vereinbarung zu. Damit können die USA im Zuge der Terror-Bekämpfung die Daten von Millionen europäischer Bankkunden abrufen.
Trotz der Bedenken von Datenschützern hat das Europaparlament das umstrittene SWIFT-Abkommen zur Übermittlung von Bankkundendaten an die USA gebilligt. Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für die internationale Vereinbarung zwischen der EU und den USA. Das Abkommen erlaubt US-Terrorfahndern vom 1. August an wieder den Zugriff auf die Bankdaten von Millionen europäischer Bankkunden. Es ist nach dem belgischen Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) benannt, der nahezu alle grenzüberschreitenden Bankgeschäfte in Europa abwickelt.
Überweisungen innerhalb der EU nicht betroffen
Mithilfe der Daten wollen die US-Geheimdienste die Finanzströme des internationalen Terrorismus aufdecken und trockenlegen. Dabei geht es um Angaben wie Name, Betrag und Empfänger. Allerdings sind ausschließlich Überweisungen ins nicht-europäische Ausland wie in die USA, nach Asien und Afrika betroffen, nicht aber Transaktionen innerhalb der EU.
Für die Übereinkunft stimmte im Europaparlament eine breite Mehrheit von 484 Abgeordneten; 109 Parlamentarier - vor allem Grüne und Linke - lehnten das Abkommen ab, zwölf enthielten sich. Da die Mitgliedsstaaten die Vereinbarung bereits einstimmig angenommen haben, kann das SWIFT-Abkommen am 1. August in Kraft treten. Es gilt fünf Jahre. Bis 2015 will die EU ein eigenes System aufgebaut haben, das die Vereinbarung überflüssig macht.
Datenschützer: "Alles andere als zufriedenstellend"
Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx übte erneut scharfe Kritik. Das Abkommen greife in die Privatsphäre der Bürger ein und sei "alles andere als zufriedenstellend". Es sei bislang keine Lösung gefunden worden, wie Daten unbescholtener Bürger aus den Datenpaketen, die SWIFT an die USA übermittelt, herausgefiltert werden können.
Die SWIFT-Vereinbarung legalisiert eine seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bestehende Praxis. Die USA hatten kurz nach den Anschlägen heimlich damit begonnen, die Zahlungsverkehrsdaten des weltweit tätigen Bankdienstleisters SWIFT auszuwerten. Nach Bekanntwerden der Fahndungsmethode 2006 ließ sich die US-Regierung auf Zusicherungen zum Datenschutz ein, die aus europäischer Sicht jedoch nicht ausreichend waren. Ein umfassendes Abkommen wurde notwendig, nachdem SWIFT seinen zentralen Server von den USA in die Schweiz verlegte und wegen der Datenschutzprobleme den Zugriff ab Ende 2009 nur noch in Europa zuließ. Im Februar hatte das Parlament eine erste Fassung des Abkommens noch abgelehnt. Auch die Neufassung war mehrfach nachgebessert worden, nachdem das Europaparlament datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht hatten.