Berufungsprozess Sarkozy wegen Wahlkampffinanzierung verurteilt
Der ehemalige französische Präsident Sarkozy hatte Berufung gegen ein Urteil wegen illegaler Wahlkampffinanzierung eingelegt. Nun wurde er erneut verurteilt. Auch wenn das Urteil milder ausfällt - Sarkozy reichte Revision ein.
In der Affäre um erhöhte Wahlkampfkosten 2012 hat ein Berufungsgericht in Paris den ehemaligen Präsidenten Frankreichs, Nicolas Sarkozy, zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt - sechs Monate davon auf Bewährung. Laut Gericht muss der 69-Jährige allerdings nicht ins Gefängnis. Über die genaue Haftumwandlung solle später entschieden werden.
Das Strafmaß war etwas milder als in erster Instanz. Vor mehr als zwei Jahren war Sarkozy zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Nach Aussage seines Anwalts will Sarkozy das Urteil anfechten. Sarkozy habe keine Mittel gebunden und er habe nicht gewusst, dass die Kostengrenze überschritten wurde. Die Verteidigung hatte in dem Prozess auf Freispruch plädiert.
Mehrausgaben sollen vertuscht worden sein
Bei dem Verfahren geht es um die Präsidentenwahl 2012. Sarkozys Team hatte die gedeckelten Wahlkampfkosten um mehr als das Doppelte überschritten: Laut der vorsitzenden Richterin um mindestens 20 Millionen Euro.
Um dies zu verschleiern, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner konservativen Partei UMP - inzwischen Les Républicains - getarnt worden sein. Sarkozy hatte nach Einschätzung des Gerichts damals wichtige Hinweise ignoriert. Diese Vorwürfe wies er zurück.
Die Angelegenheit wurde als Bygmalion-Affäre bekannt, benannt nach der Eventagentur, die Sarkozys Wahlkampfveranstaltungen organisiert hatte.
Ex-Präsident immer wieder im Fadenkreuz der Justiz
Sarkozy war von 2007 bis 2012 französischer Präsident. Trotz der im Jahr 2012 ausgegebenen 43 Millionen Euro verlor der damalige Amtsinhaber die Wahl gegen seinen Herausforderer François Hollande. Auch wegen anderer Affären liefert sich Sarkozy seit Jahren einen Kampf mit der französischen Justiz.