EU verabschiedet Resolution Zweifel an Polens Rechtsstaatlichkeit
Das EU-Parlament stellt die Rechtsstaatlichkeit Polens infrage. Mit einer breiten Mehrheit haben EU-Abgeordnete einer formalen Überprüfung zugestimmt, mit der festgestellt werden soll, ob sich Warschau noch an europäische Grundwerte hält.
Die EU-Abgeordneten in Straßburg verabschiedeten eine Resolution, die den Innenausschuss beauftragt, wesentliche Verletzungen der europäischen Grundwerte aufzulisten. Auf der Basis dieses Berichtes könnte dann ein Verfahren in Gang gesetzt werden, an dessen Ende Polen möglicherweise sein Stimmrecht im Ministerrat verlöre.
Im Fokus steht unter anderem der Vorwurf, dass durch die umstrittene Justizreform die Unabhängigkeit der Richter nicht mehr gewährleistet ist. Außerdem sehen die Abgeordneten die Medien- und Versammlungsfreiheit in Polen in Gefahr. Es drohe ein schwerwiegender Verstoß gegen europäische Grundwerte, heißt es in der Resolution.
Mangel an Dialogbereitschaft
Die Abgeordneten der polnischen Regierungspartei PiS hatten gegen die Resolution gestimmt. Sie protestierten vehement gegen die "Einmischung" des Europaparlaments in polnische Angelegenheiten. "Es geht hier nicht um Rechtsstaatlichkeit", sagte der PiS-Abgeordnete Ryszard Legutko. "Man möchte einfach zeigen, wer den Hammer in der Hand hält", so Legutko weiter. Der Vize-Präsident der Kommission, Frans Timmermans, warf der polnischen Regierung hingegen Mangel an Dialogbereitschaft vor.
Abstimmung im September 2018
Bei "schwerwiegender und anhaltender Verletzung" von Werten wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit greift Artikel sieben des EU-Vertrags. Als schwerste Sanktion ist eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vorgesehen. Damit es dazu kommt, müssen Staats- und Regierungschefs der übrigen EU-Staaten einstimmig feststellen, dass ein "schwerwiegender und anhaltender" Verstoß vorliegt. Dies gilt als unwahrscheinlich.
Das nun für Polen angestoßene Verfahren wird im EU-Parlament bereits seit Mai auch für Ungarn beraten. Im September 2018 soll im Plenum abgestimmt werden.