Neues Gesetz Australier dürfen berufliche Anrufe im Feierabend ignorieren
Australien hat ein neues Gesetz zum "Recht auf Abschalten": Arbeitnehmer müssen nach Feierabend nicht mehr erreichbar sein. Dabei gehe es auch um die psychische Gesundheit, begründete der Premierminister.
Ein neues Gesetz räumt Millionen von Arbeitnehmern in Australien das Recht auf Nichterreichbarkeit in ihrer Freizeit ein. Sie können sich fortan grundsätzlich weigern, auf Kontaktversuche ihrer Arbeitgeber außerhalb der Arbeitszeit zu reagieren, wie es in dem neu in Kraft getretenen Gesetz heißt. Es war im Februar vom Senat abgesegnet und im Repräsentantenhaus verabschiedet worden.
Die Regelung betrifft zunächst mittlere und große Unternehmen. Für Firmen mit weniger als 15 Mitarbeitern soll das Gesetz in einem Jahr in Kraft treten.
Stress reduziert sich
Die Reform stelle sicher, "dass Menschen, die nicht 24 Stunden am Tag bezahlt werden, auch nicht 24 Stunden am Tag arbeiten müssen", sagte Premierminister Anthony Albanese im Fernsehsender ABC. Dabei gehe es auch um die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer.
Die Gewerkschaften begrüßten das Gesetz ebenfalls. "Heute ist ein historischer Tag für die arbeitenden Menschen", sagte die Präsidentin des Gewerkschafts-Dachverbands ACTU, Michele O'Neil". Sie seien künftig nicht mehr dem Stress ausgesetzt, "ständig unzumutbare Anrufe und E-Mails von der Arbeit beantworten zu müssen".
Kritik aus der Wirtschaft
Aus der Wirtschaft kam hingegen Kritik. Die Reform sei "übereilt, schlecht durchdacht und sehr verwirrend", erklärte der Industrieverband Ai Group. "Zumindest werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun im Unklaren darüber sein, ob sie einen Anruf außerhalb der Arbeitszeit annehmen oder tätigen können, um eine zusätzliche Schicht anzubieten", kritisierte der Verband mit Blick auf die in dem Gesetz verankerten Ausnahmeregelungen.
Das australische Gesetz ähnelt den Gesetzen in einigen europäischen und lateinamerikanischen Ländern. In Frankreich etwa sind größere Unternehmen seit 2017 verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein "Recht auf Abschalten" einzuräumen.