Anklage wegen Betrugs Kim Dotcom darf ausgeliefert werden
Das oberste Gericht in Neuseeland hat die Auslieferung des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom an die USA genehmigt. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload Copyright-Betrug im großen Stil vor.
Der deutsche Internetunternehmer Kim "Dotcom" Schmitz darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied das oberste Gericht in Neuseeland. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen ehemaligen Kollegen Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato ursprünglich Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt worden sein.
Verurteilung wegen Betrugs
Der Richter in Auckland urteilte, dass Kim Schmitz, wie der Angeklagte mit bürgerlichem Namen heißt, nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Verletzung des Copyrights ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Schmitz' Anwälte kündigte umgehend an, vor den Berufungsgerichtshof zu ziehen. "Wir geben uns noch lange nicht geschlagen", erklärte Anwalt Ron Mansfield. Die Entscheidung bezeichnete er als "äußerst enttäuschend".
In einem Interview mit dem "New Zealand Herald" wertete Schmitz das Gerichtsurteil dennoch als Teilerfolg. Das Gericht habe bestätigt, dass eine Urheberrechtsverletzung nach neuseeländischem Recht keine Auslieferung rechtfertige: "Jetzt versuchen sie es durch die Hintertür, indem sie sagen, es sei ein Betrugsfall."
Lange Haftstrafen drohen
Schmitz hatte argumentiert, er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der gebürtige Kieler, der über die deutsche und finnische Staatsbürgerschaft verfügt, lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.