Einigung mit dem Iran Was im Abkommen steht
Es ist amtlich: Der Atomstreit mit dem Iran ist beendet, ein verbindlicher Vertrag unterschrieben. Doch was steht drin in dem rund 100-seitigen Papier? tagesschau.de zeigt, wer welche Zugeständnisse gemacht hat.
Zentrifugen: Die zur Uran-Anreicherung nötigen Zentrifugen werden für die nächsten zehn Jahre von 19.000 auf 6000 verringert. Es dürfen auch nur ältere, weniger leistungsstarke Zentrifugen eingesetzt werden. Die Höchstgrenze der Anreicherung beträgt 3,67 Prozent. Für eine Atombombe ist eine Uran-Anreicherung auf 90 Prozent nötig.
Uran-Bestände: Die Bestände von bereits angereichertem Uran werden für 15 Jahre drastisch reduziert, von aktuell fast 12.000 Kilogramm auf 300 Kilogramm.
Atom-Anlagen: Der Schwerwasserreaktor Arak wird zu einem Forschungsreaktor umgebaut. Damit kann er kein zum Bau von Atomwaffen nutzbares Plutonium mehr produzieren. Die lange geheim gehaltene Anreicherungsanlage Fordo wird ein Atom-Forschungszentrum. Die einzige Anlage zur Uran-Anreicherung ist nun Natans.
Waffenembargo: Das UN-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um bis zu fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem ballistischen Raketenprogramm des Irans dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.
Verifikation: Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) erhält einen besonders intensiven Zugang zu allen Atomanlagen des Irans. Das gilt auch für die gesamte Atom-Infrastruktur, die zur Versorgung eines Kraftwerks nötig ist. Teheran muss bei begründetem Verdacht auch seine Militäranlagen öffnen. In Streitfällen soll eine Kommission entscheiden.
Wirtschaftssanktionen: Die Wirtschaftssanktionen werden erst dann schrittweise aufgehoben, wenn die IAEA bestätigt, dass der Iran seinen Pflichten zur Reduzierung des Atomprogramms nachgekommen ist.
Snapback: So nennt sich ein Verfahren, mit dem die internationale Gemeinschaft die Sanktionen wieder aktiviert, sollte der Iran gegen die Auflagen verstoßen. Es gilt als "Damoklesschwert", das die Vertragstreue Teherans garantieren soll.