Beschluss des EU-Parlaments zu Honig Gen-Pollen müssen nicht aufs Etikett
Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, muss weiterhin nicht gekennzeichnet werden. Das beschloss das EU-Parlament. Die Begründung: Pollen seien "natürlicher Bestandteil". Kritiker sprachen von einem "billigen Definitionstrick".
Verbraucher erfahren auch künftig nicht, ob Honig Pollen von genmanipulierten Pflanzen enthält. Pollen seien natürlicher Bestandteil von Honig und müssen deshalb nicht als Zutat aufs Etikett - so steht es in dem Gesetzesvorschlag, den das EU-Parlament in Straßburg mit knapper Mehrheit verabschiedete. Diese neuen Regeln treten unmittelbar in Kraft.
Kein Zusatzstoff, sondern natürlicher Bestandteil
Die Klarstellung war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2011 nötig geworden. Damals hatten die Richter geurteilt, dass mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigter Honig als solcher gekennzeichnet werden muss. Mit der Neuregelung hat die EU das Urteil nun umgangen, indem sie den Pollen nicht als Zusatzstoff einstuft, sondern als natürlichen Bestandteil.
Heftige Kritik an dem Votum äußerten Vertreter der Sozialdemokraten und Grünen. Gentechnisch verunreinigter Honig könne nun in die Regale gelangen, betonte der Agrarexperte der Grünen, Martin Häusling. Die Verbraucherorganisation Foodwatch sprach von einem "billigen Definitionstrick", durch den der Einsatz von Agrar-Gentechnik noch intransparenter werden solle.