Hintergrund zur "Ehe für alle" Gesetzliche Regelungen in Europa
Die gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare unterscheiden sich in Europa stark. Während in manchen Ländern die Ehe längst für Homosexuelle geöffnet ist, werden gleichgeschlechtliche Paare in anderen Ländern noch immer benachteiligt. Ein Überblick.
Die gesetzlichen Regelungen einzelner Länder zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare unterscheiden sich auch in Europa stark. Während in manchen Ländern die Ehe längst für Homosexuelle geöffnet ist, sind gleichgeschlechtliche Paare in Ländern wie Frankreich oder Deutschland immer noch von einigen Bereichen der Ehe, wie beispielsweise dem Adoptionsrecht, ausgeschlossen. Ein Überblick:
Deutschland: Die seit 2001 bestehende eingetragene Lebenspartnerschaft gibt homosexuellen Paaren in einigen Bereichen ähnliche Rechte wie Heterosexuellen, doch bei der Adoption von Kindern ist die Gleichstellung noch nicht erreicht. Leibliche Kinder eines Partners kann zwar der andere adoptieren, als homosexuelles Paar ist eine gemeinsame Adoption aber nicht möglich. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu wird erwartet.
Frankreich: Trotz heftiger Proteste von Konservativen und Kirchenvertretern hat das französische Parlament im April 2013 die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare beschlossen. Lesben und Schwule dürfen demnach künftig heiraten und Kinder adoptieren. Steuerlich und in sozialen Aspekten waren gleichgeschlechtliche Paare bereits seit 1999 durch den zivilen Solidaritätspakt Pacs Ehepaaren gleichgestellt.
Niederlande: Als weltweit erstes Land wurde dort 2001 die standesamtliche Ehe auch Homosexuellen zugestanden, mit denselben Rechten und Pflichten wie für Heterosexuelle, darunter auch das Recht auf Adoption.
Belgien: Homosexuelle Paare haben dieselben Rechte wie Heterosexuelle. Die Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen ist dort seit 2003 erlaubt, die Adoption von Kindern seit 2006.
Spanien: Die Homo-Ehe ist seit Juli 2005 eingeführt. Auch die Adoption durch homosexuelle Paare - ob verheiratet oder nicht - ist erlaubt.
Schweden: Als Vorreiter beim Adoptionsrecht erlaubt das Land seit Mai 2009 homosexuellen Paaren, standesamtlich oder kirchlich zu heiraten. Seit 1995 bestand dort bereits die Möglichkeit zur eingetragenen Partnerschaft. In Schweden kann die Ehe auch juristisch verbindlich in der Kirche geschlossen werden. Die Kirche hatte sich schon früher für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren eingesetzt.
Dänemark: Als erstes Land weltweit führte Dänemark 1989 die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle ein. Seit Juni 2012 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet: Diese dürfen nun standesamtlich und kirchlich heiraten. Das Verbot der künstlichen Befruchtung wurde bereits 2007 aufgehoben, seit 2009 ist die Adoption für homosexuelle Paaren erlaubt.
Großbritannien: Die "bürgerliche Partnerschaft" gesteht Homosexuellen seit 2005 dieselben Rechte bei Adoption, Erbschaft, Arbeit und Rente zu wie verheirateten Heterosexuellen.
Als erstes Land in Afrika führte Südafrika im November 2006 die Ehe oder Partnerschaft für Homosexuelle mit Adoptionsrecht ein. Als erstes Land Lateinamerikas tat dies im Juli 2010 Argentinien. In den USA und in Mexiko ist die Homo-Ehe nur in Teilen der beiden Staaten möglich.