EU-Staaten geben grünes Licht für neuen Vertrag USA-Reisende bleiben gläsern
Wer saß neben wem? Wie wurde das Ticket bezahlt? Solche und viele andere Daten müssen EU-Fluggesellschaften an die US-Behörden übermitteln. Am alten Vertrag aus dem Jahr 2007 gab es Kritik. Nun haben die EU-Staaten grünes Licht für einen neuen Vertrag gegeben - gegen Vorbehalte aus Berlin und Wien.
Gegen Vorbehalte Deutschlands und Österreichs haben die EU-Staaten grünes Licht für ein Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Fluggastdaten gegeben. Die EU-Innenminister befürworteten mehrheitlich die Unterzeichnung des internationalen Vertrages, den die EU-Kommission mit der US-Regierung ausgehandelt hat.
Neben Name, Anschrift und Kreditkartennummer werden auch Daten wir Sitzplatznummer und Kofferzahl an die USA übermittelt.
Mit Ausnahme Deutschlands und Österreichs befürworteten nach Angaben von EU-Diplomaten alle EU-Länder das Abkommen. Damit der Vertrag wirksam werden kann, muss allerdings auch noch das Europaparlament zustimmen - wo es viele kritische Stimmen gibt.
15 Jahre Speicherung, Weitergabe an Drittstaaten
Mit dem Abkommen sollen europäische Fluggesellschaften verpflichtet werden, auch weiterhin zahlreiche Daten von Passagieren, die in die USA reisen, an die US-Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Dazu gehören unter anderem Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer oder die Kofferzahl. Die Verwendung "sensibler Daten", die etwa Aufschluss über die Religionszugehörigkeit oder sexuelle Ausrichtung von Fluggästen geben, sollen "sehr strengen Bedingungen" unterliegen. Laut dem Abkommen dürfen die US-Behörden diese Daten bis zu 15 Jahre speichern und auch an Behörden anderer Staaten weitergeben.
"Entspricht nicht dem, was wir uns vorgestellt haben"
Das neue Abkommen wurde nötig, weil das Europaparlament Änderungen an der bisherigen Vereinbarung aus dem Jahr 2007 gefordert hatte, um die Angaben von USA-Reisenden besser zu schützen. Die neue Vereinbarung sei nun eine "wesentliche Verbesserung", sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. "Das Ergebnis entspricht aber nicht dem, was wir uns vorgestellt haben." Friedrich kritisierte vor allem die lange Speicherdauer und die Weitergabe der Daten an Drittstaaten.
Grünen-Experte fordert Europaparlament zur Ablehnung auf
Auch der Grünen-Innenexperte im Europaparlament, Jan Philipp Albrecht, übte Kritik. Er forderte seine Kollegen zur Ablehnung auf. Die Vereinbarung sei "in dieser Form mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und einschlägiger Grundrechtssprechung nicht vereinbar", erklärte Albrecht.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx äußerte "eine Reihe von Bedenken", etwa wegen der langen Speicherdauer. "Daten sollten sofort nach deren Analyse oder nach maximal sechs Monaten gelöscht werden."