EU-Gutachter sieht Grundrechte verletzt Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada auf der Kippe?
Bereits seit 2014 plant die EU ein Abkommen mit Kanada zur Weitergabe von Fluggastdaten. Die Daten sollen im Anti-Terror-Kampf genutzt werden. Ein EU-Gutachter sieht in dem Abkommen allerdings Verstöße gegen europäische Grundrechte.
Das geplante Abkommen der EU-Länder zur Weitergabe von Fluggastdaten mit Kanada steht in seiner jetzigen Form auf der Kippe. Kanada erhalte dabei zu weitreichende Rechte zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten, argumentiert Generalanwalt Paolo Mengozzi in seinem in Luxemburg veröffentlichten Gutachten. Mengozzi sieht darin einen Verstoß gegen europäische Grundrechte.
Folgt der Europäische Gerichtshof der Empfehlung Mengozzis, dann kann das bereits ausgehandelte Abkommen in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten.
Wer einen Flug bucht, verrät der Airline so einiges über sich: Anschrift, Telefonnummer, womöglich auch Kreditkarteninformationen. Im Frühjahr 2016 beschloss die EU einheitliche Regeln zur Auswertung solcher Daten. Danach werden die Fluggesellschaften verpflichtet, Passagierdaten zu Flügen in die oder aus der EU an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Diese dürfen sie etwa im Kampf gegen Terrorismus oder organisierte Kriminalität nutzen. Die Erfassung soll auch für Flüge innerhalb der Europäischen Union erlaubt sein. Die Staaten haben zwei Jahre lang Zeit zur Umsetzung der neuen Regeln.
Die EU hat bereits Fluggastdaten-Abkommen mit den USA und Australien, mit Mexiko laufen Gespräche.
Daten nur für die Terrorbekämpfung?
Die geplante Vereinbarung sieht vor, dass die kanadischen Behörden einen umfangreichen Datensatz von Reisenden wie etwa den Namen und die Adresse des Passagiers, Angaben zur Zahlungs- und Buchungsmethode, zur Kreditkartennummer, zum Sitzplatz oder zum Gepäck erhalten. Diese sogenannten Passenger Name Records, kurz PNR-Daten, sollen über fünf Jahre gespeichert und zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden.
Nach Einschätzung von Gutachter Mengozzi gibt das Abkommen Kanada aber Möglichkeiten zur Verwendung der Daten, die über diesen Zweck hinausgehen. Dazu zählen das Recht der Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. So dürfe Kanada Daten an andere Länder weitergeben, ohne dass die zuständige kanadische Behörde von einer unabhängigen Stelle überwacht werde.
Sicherheitsinteressen versus Privatsphäre
Der Generalanwalt forderte, dass das geplante Abkommen "einer strikten Kontrolle" im Hinblick auf die Achtung des Privatlebens und dem Schutz personenbezogener Daten zu unterziehen sei. Der EuGH müsse eine "ausgewogene Gewichtung" zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen und dem Schutz des Privatlebens der Bürger gewährleisten, schrieb Mengozzi.
Das Europaparlament hatte den EuGH bereits 2014 um das Gutachten gebeten. Ein Termin für die Stellungnahme der Richter steht noch nicht fest.