Marine Le Pen, Fraktionschefin des Rassemblement National, spricht bei einem Auftritt

Wahlkampffinanzierung Vorermittlungen gegen Marine Le Pen

Stand: 09.07.2024 14:34 Uhr

Die französische Justiz hat Vorermittlungen gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen aufgenommen. Es geht unter anderem um einen Kredit und die Veruntreuung von Geldern für den Präsidentschaftswahlkampf 2022.

Wegen mutmaßlich illegaler Finanzierung ihres Präsidentschaftswahlkampfs 2022 hat die französische Justiz Vorermittlungen gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen aufgenommen. Dabei gehe es unter anderem um einen Wahlkampfkredit und die Veruntreuung von Geldern, teilte die Staatsanwaltschaft in Paris mit. Die Ermittlungen seien nach einem Hinweis der Kommission für Wahlkampfkonten am 2. Juli aufgenommen worden. 

Details zu den mutmaßlichen Vergehen wurden zunächst nicht bekannt. In Frankreich sind die Wahlkampfkosten gedeckelt. Die zuständige Kommission prüft die Wahlkampfabrechnungen aller Kandidaten, von denen ein Teil zurückerstattet wird.

Le Pen verlor die Stichwahl gegen Macron

Le Pen hatte in ihren dritten Präsidentschaftswahlkampf 2022 etwa 11,5 Millionen Euro investiert. Die Kommission hatte bereits zuvor einen Teil der Ausgaben zurückgewiesen, darunter gut 300.000 Euro für Wahlkampfwerbung auf Bussen. Le Pen hatte die Präsidentschaftswahl 2022 in der Stichwahl gegen Emmanuel Macron verloren. 

Auch im Präsidentschaftswahlkampf 2017 hatte die Kommission einen Teil der Kosten moniert. Etwa 870.000 Euro, die Le Pen als Darlehen von einer Splitterpartei ihres Vaters Jean-Marie Le Pen erhalten hatte, waren von der Kommission nicht anerkannt worden.  Im Juni hatte das Kassationsgericht in Paris die Verurteilung von Le Pens Partei Rassemblement National (RN) zu einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro bestätigt. In dem Verfahren ging es um überhöhte Rechnungen für Wahlkampfmaterial der Kandidaten bei der Wahl zur Nationalversammlung 2012.

Prozess im Herbst

Im Herbst muss Le Pen sich mit 24 weiteren Angeklagten wegen des Verdachts der Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht verantworten. Der Prozess soll am 30. September beginnen. Zwischen 2004 und 2016 haben nach Darstellung der Anklage mehrere Assistenten von RN-Europaabgeordneten tatsächlich für die Partei und nicht für die Abgeordneten gearbeitet. Le Pen bestreitet die Vorwürfe. 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 09. Juli 2024 um 14:52 Uhr.