EuGH-Urteil Fluggastdaten nur begrenzt speichern

Stand: 21.06.2022 13:01 Uhr

Der Europäische Gerichtshof hat die Datenspeicherung bei Flügen in enge Grenzen verwiesen. Die Dauer wird reduziert, es muss einen konkreten Verdacht geben - und künstliche Intelligenz darf nur begrenzt zur Auswertung eingesetzt werden.

Die Richterinnen und Richter des obersten EU-Gerichts haben die Speicherung von Fluggastdaten nicht grundsätzlich gestoppt. Das heißt, die Fluggesellschaften in der EU müssen weiter viele Informationen über Fluggäste an die Behörden weiterleiten. Sie werden also weiterhin melden, wer wann wie und mit wem geflogen ist.

Erhebliche Einschränkungen

Allerdings hat der EuGH die Sache in einer ganzen Reihe von Punkten begrenzt, und da wird sich die Praxis zum Teil ändern müssen. Flüge innerhalb Europas dürfen zum Beispiel nur noch dann von der Polizei ausgewertet werden, wenn es eine reale terroristische Bedrohung gibt oder ganz konkrete Anhaltspunkte, dass auf bestimmten Flügen oder Flughäfen etwas Schwerwiegendes passiert.

EuGH: Fluggastdaten dürfen nur begrenzt gespeichert werden

Christoph Kehlbach, SWR, tagesschau 16:00 Uhr

Die Richterinnen und Richter stellten außerdem klar, dass die Daten nur von den Behörden abgegriffen werden dürfen, wenn die Reise irgendwie mit einem kriminellen Verhalten verknüpft ist. Sei es, dass die Reise dazu dient, ein schweres Verbrechen zu begehen, sei es, dass sich der Betreffende mit dem Flug vom Ort der Tat absetzen will. Damit wäre es zum Beispiel nicht in Ordnung, nach den Daten eines Kriminellen zu suchen, der einfach mal nur in den Urlaub gefahren ist. Das bedeutet, dass es auch nicht erlaubt ist, die Daten zu anderen Zwecken zu benutzen, also etwa um illegale Einreisen aufzudecken.

Ein Schild mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" steht vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs im Europaviertel auf dem Kirchberg in Luxemburg.

Die Luxemburger Richter verwiesen die bestehenden Regeln in enge Grenzen.

Daten nicht einfach von KI durchsuchen lassen

Auch bei der Durchsuchung der riesigen Datenmengen nach möglichen, noch unbekannten Straftätern gibt es Einschränkungen. Weil das per Hand kaum zu schaffen ist, scannt die Polizei die gespeicherten Daten mit Hilfe von Software: Wer hat sich auffällig verhalten, hat vielleicht einen Langstreckenflug mit wenig Gepäck angetreten oder den Flug bar bezahlt? Der Einsatz dieser Software ist weiterhin möglich, aber, so das Gericht: Es muss vorher klar festgelegt werden, welche Merkmale der Algorithmus sucht.

Es sei nicht in Ordnung, dass selbstlernende künstliche Intelligenz das Ruder übernimmt, die Maschine also immer neue menschliche Eigenschaften bestimmt, die als verdächtig gelten. Zum ersten Mal begrenzt der EuGH hier den Einsatz von künstlicher Intelligenz - allein deswegen ist dieses Urteil bedeutend, denn das könnte Vorbild sein für künftige Entscheidungen über ganz andere Fragen.

Hintergrund
Die belgische Menschenrechtsorganisation Ligue des droits humains (Liga für Menschenrechte) klagte dagegen, wie Belgien die Regeln umsetzt. Sie sieht unter anderem das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verletzt. (Aktenzeichen C-817/19)

Sechs Monate statt fünf Jahre

Was dem Gerichtshof bei den Fluggastdaten noch wichtig ist: Dass die Reisenden, die zum Beispiel wegen verdächtiger Daten gar nicht erst ins Flugzeug einsteigen dürfen, sich wehren können. Es passieren eine Menge Fehler, stellten die Richter fest. Also muss ein Gericht die Sache überprüfen können. Nachträglich, wenn die Reise längst vorbei ist, dürfen die Daten ohnehin nur genutzt werden, wenn neue Umstände auftauchen und klar ist: Das kann zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen.

Für die Richterinnen und Richter war auch ein Problem, dass die Daten so lange, nämlich fünf Jahre, gespeichert werden. Sechs Monate ist in Ordnung, sagen sie, wenn sich in der Zeit nicht ergeben hat, dass die Reise im Zusammenhang mit gefährlichen Straftaten stand. Das heißt für Deutschland zum Beispiel, dass das Bundeskriminalamt den Datenbestand in den ersten sechs Monaten durchforsten muss und nur noch das länger aufbewahren darf, was objektive Anhaltspunkte für schwere Kriminalität liefert.

Was übrigens gar nicht geht, da ist der Gerichtshof ganz klar: Dass in großem Stil die Daten von Bahn- oder Busreisenden gespeichert werden. Das sei nach dem europäischen Recht nicht zulässig.

Gigi Deppe, Gigi Deppe, SWR, 21.06.2022 11:58 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 21. Juni 2022 um 12:00 Uhr.