Vorwurf des illegalen Pushbacks Flüchtlinge scheitern mit Klage gegen Frontex
Mehrere syrische Geflüchtete sind vor dem Gericht der Europäischen Union mit einer Klage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex gescheitert. Sie hatten Schadensersatz wegen eines illegalen Pushbacks verlangt.
Eine syrische Flüchtlingsfamilie ist mit einer Klage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Die Richter in Luxemburg waren der Ansicht, die Kläger hätten nicht bewiesen, dass ihre Schäden unmittelbar durch Frontex verursacht wurden.
Frontex unterstütze die EU-Staaten bei Rückführungsaktionen lediglich technisch und operativ, hieß es von dem Gericht weiter. Und: Für die Entscheidung, ob Asyl gewährt und ob jemand zurückgeschickt wird, seien die EU-Mitgliedstaaten und nicht Frontex zuständig. Im vorliegenden Fall hätten die geflüchteten Syrer demnach gegen Griechenland klagen müssen.
Die Klage der Familie ist die erste Klage dieser Art. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.
Familie war 2016 nach Griechenland gekommen
Die sechsköpfige Familie war 2016 vor dem Bürgerkrieg in Syrien nach Griechenland geflohen. In einem Sammellager auf der Insel Leros hatte sie dem EU-Gericht zufolge auf einem Formular einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Wenige Tage später wurden die sechs Geflüchteten laut eigener Aussage abgeholt.
Die griechische Polizei habe ihnen mitgeteilt, dass die Familie nach Athen gebracht würde. Tatsächlich wurde die sechsköpfige Familie in einer sogenannten gemeinsamen Rückkehraktion von Griechenland und Frontex in die Türkei geflogen. Mit an Bord der Maschine sollen 42 Beamte von Fontex gewesen sein.
Familie klagte auf 136.000 Euro Schadensersatz
Die Familie klagte folglich wegen eines illegalen Pushbacks und forderte Schadensersatz in Höhe von 136.000 Euro für die Folgen des Pushbacks, die Lebenshaltungskosten nach der erzwungenen Rückkehr in die Türkei und den Irak und für die seelischen Belastungen durch die Rückführung.
Die heute im Irak lebende Familie beklagte zudem, Frontex habe rechtswidrig gehandelt. Die Familie vertritt die Ansicht, ihr Asylantrag hätte geprüft werden müssen, bevor sie aus der EU gebracht worden sei. Außerdem habe Frontex gegen das Verbot erniedrigender Behandlung verstoßen und das Recht auf effektiven Rechtsschutz und die Rechte von Kindern missachtet.
Seit Jahren Berichte über illegale Pushbacks
Frontex wird von Nichtregierungsorganisationen immer wieder vorgeworfen, die Rechte von Flüchtlingen nicht ausreichend zu schützen. Seit Jahren gibt es Berichte darüber, dass einige EU-Mitgliedstaaten Geflüchtete an den EU-Außengrenzen illegal zurückschicken - besonders aus Griechenland.
Im Mai dieses Jahres hatte die New York Times Videomaterial veröffentlicht, das die griechische Regierung schwer belastet. Darauf zu sehen: Ein Schiff der griechischen Küstenwache, das Menschen in einem kleinen Boot auf dem Meer aussetzt. Es ist mutmaßlich der erste Videobeweis für illegale Pushbacks an der griechischen Küste.
Die griechische Regierung bestreitet solche illegalen Rückführaktionen. Ebenso bestreitet die Europäische Grenzschutz-Agentur Frontex, an solchen Pushbacks beteiligt zu sein. Zurückweisungen auf hoher See sind schwer zu beweisen.
Mit Informationen von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion