EuGH-Generalanwalt empfiehlt Polen und Ungarn droht Mittelkürzung
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs empfiehlt, die Klagen Polens und Ungarns gegen den Rechtsstaatsmechanismus abzuweisen. Die Länder wollten Haushaltskürzungen bei Rechtsstaatsverstößen vermeiden.
In seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der Generalanwalt für eine Zurückweisung der Klagen Polens und Ungarns gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus und die damit verbundene Kürzung von EU-Geldern plädiert. Die Regelung sei mit Artikel 7 des EU-Vertrags vereinbar, erklärte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona in Luxemburg.
Polen und Ungarn hatten gegen die seit diesem Jahr geltende Regelung geklagt, nach der Mitgliedsstaaten Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht. Zuvor waren Sanktionen zwar möglich, mussten aber einstimmig beschlossen werden.
Die ungarische Regierung unter Viktor Orban hatte gemeinsam mit Polen geklagt.
Polen und Ungarn unterstützten sich
Polen und Ungarn halfen sich bei entsprechenden Verfahren gegenseitig. Beide Länder waren gegen die neue Regelung und blockierten im Dezember vergangenen Jahres zunächst den EU-Haushalt und den Corona-Hilfsfonds.
Deswegen wurde ihnen zugesichert, dass der Rechtsstaatsmechanismus erst angewandt wird, wenn vom EuGH darüber entschieden ist. Der Gerichtshof tagte dazu im Oktober im Plenum.
Gutachten als starkes Indiz
Kritiker werfen Warschau und Budapest vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Das Gutachten gilt als starkes Indiz, in welche Richtung ein noch ausstehendes Urteil ausfallen könnte.
Zwar sind die Empfehlungen an den EuGH nicht bindend, oft folgen die Luxemburger Richter ihnen aber.