EuGH-Urteil Polnische Justizreform verletzt EU-Recht
Polen hat im Streit mit der EU um die Unabhängigkeit und das Privatleben von Richtern eine endgültige Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Justizreform aus dem Jahr 2019 verstoße gegen EU-Recht, so das Urteil.
Die polnische Justizreform von 2019 verstößt gegen EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Richter gaben damit einer Klage der EU-Kommission statt.
Insbesondere die inzwischen abgeschaffte Disziplinarkammer für Richter habe die richterliche Unabhängigkeit untergraben, hieß es. Die von der polnischen Regierung eingerichtete Kammer hatte nach Einschätzung seiner Kritiker vor allem den Zweck, unabhängige Richter auf Linie zu bringen und - wenn sie allzu kritisch sind - zu bestrafen. Zum Beispiel mit einer Zwangsversetzung oder mit einer Verabschiedung in den vorzeitigen Ruhestand.
Weil Warschau sich weigerte, frühere EuGH-Urteile umzusetzen, verhängte der Gerichtshof innerhalb des nun entschiedenen Verfahrens schließlich eine Million Euro Zwangsgeld pro Tag. Die Strafe wurde im Frühjahr halbiert, weil die Regierung inzwischen einige Änderungen am Justizsystem vorgenommen hat. Aus Sicht der EU reicht das allerdings nicht aus.
Der EuGH bestätigte nun im Hauptverfahren, dass die Disziplinarkammer auch nach den Änderungen gegen EU-Recht verstoßen hatte. Die Unabhängigkeit der Richter sei weiterhin nicht gewährleistet gewesen. Auch sei die Möglichkeit der Gerichte eingeschränkt worden, sich auf EU-Recht zu berufen.
Weitere Verfahren gegen Polen in Sicht
Weitere Verfahren gegen Polen sind schon abzusehen: Im Februar verklagte die EU-Kommission das Land erneut wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof. Für Warschau sind die Verfahren heikel, denn es geht inzwischen auch um viel Geld: Die EU-Kommission hält mehrere Milliarden Euro aus dem Corona-Aufbaufonds für Polen zurück, weil sie Zweifel am dortigen Justizsystem hat.