EuGH-Anwalt hält Maut für rechtens "Kein Nachteil für ausländische Fahrer"
Österreich findet, dass die deutsche Pkw-Maut ausländische Fahrer diskriminiert und zog deshalb vor Gericht. Der EuGH-Generalanwalt erklärte nun die Maut für rechtens. Die Klage solle abgewiesen werden.
In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich der Generalanwalt dafür ausgesprochen, die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut abzuweisen. Die geplante Entlastung deutscher Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Steuer stelle keine Diskriminierung dar, erklärte Generalanwalt Nils Wahl.
EuGH: "Zu hohe Belastung für deutsche Fahrer"
Die deutschen Behörden hätten völlig zu Recht die Ansicht vertreten, dass die bisher hauptsächlich von den Steuerzahlern getragenen Kosten des Autobahnnetzes gleichmäßig auf alle Nutzer aufgeteilt werden müssten, sagte Wahl. Dies schließe ausländische Autofahrer ein. Zudem hätten die Behörden zu Recht angenommen, dass deutsche Fahrzeughalter "einer unverhältnismäßig hohen Besteuerung unterworfen würden", wenn sie sowohl der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) als auch der Kraftfahrzeugsteuer unterlägen.
Wien: "Diskriminierung für ausländische Fahrer"
Nach Ansicht Österreichs werden ausländische Autofahrer durch die Abgabe diskriminiert. Denn inländische Autobesitzer würden über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet. Die EU-Kommission hatte 2016 nach langem Ringen grünes Licht für die deutsche Maut gegeben, Österreich zog daraufhin selbst vor Gericht. Die Niederlande haben sich angeschlossen.
Die Pkw-Maut in Deutschland soll nach Planung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bis spätestens 2021 eingeführt werden. Autofahrer müssen dann für die Benutzung der Autobahnen Vignetten kaufen. Ein Urteil in dem Verfahren wird erst in einigen Wochen erwartet. Der Gerichtshof ist nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgt diesen aber in vielen Fällen.
Aktenzeichen: C-591/17