Europäischer Gerichtshof Kein Schadensersatz bei Luftverschmutzung
Wer wegen verschmutzter Luft krank geworden ist, kann vom Staat keinen Schadensersatz verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach nationalen Vorschriften haftbar sein.
EU-Staaten machen sich nach europäischem Recht gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern nicht schadensersatzpflichtig, wenn sie Luftverschmutzung zulassen und daraus etwa gesundheitliche Probleme resultieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Die europäischen Richtlinien zur Luftqualität verleihen Einzelpersonen keine Rechte, die zu Schadensersatz führen könnten, wie die Richterinnen und Richter in Luxemburg mitteilten.
Franzose fordert vom Staat Schadenersatz
Hintergrund ist die Klage eines Parisers. Er verlangt vom französischen Staat 21 Millionen Euro Schadensersatz, weil die zunehmende Luftverschmutzung im Pariser Ballungsraum seine Gesundheit geschädigt habe. Seiner Ansicht nach muss der Staat haften, weil er nicht dafür gesorgt habe, dass EU-weite Grenzwerte eingehalten werden.
Die Generalanwältin am EuGH, Juliane Kokott, folgte in ihren Schlussanträgen vor einigen Monaten dieser Ansicht. Der EuGH teilte die Ansicht seiner Gutachterin jedoch nicht und verneinte nun einen Anspruch auf Schadenersatz.
EuGH: Luftreinhaltungsplan als Maßnahme erstreitbar
So verpflichteten die bestehenden Luftqualitätsrichtlinien zwar die EU-Staaten, für saubere Luft zu sorgen. Diese dienten jedoch dem allgemeinen Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen. Einzelnen würden dadurch keine Rechte zugewiesen. Daher müsse der Staat seine Bürgerinnen und Bürger auch nicht entschädigen, hieß es zur Begründung.
Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach nationalen Vorschriften haftbar sein. Das schloss der EuGH ausdrücklich nicht aus. Außerdem erinnerten die Richterinnen und Richter daran: Einzelpersonen können vor nationalen Gerichten darauf klagen, dass die Behörden Maßnahmen gegen Luftverschmutzung ergreifen. Dazu zählt zum Beispiel ein Luftreinhaltungsplan.
Sowohl Frankreich als auch Deutschland wurden in der Vergangenheit vom EuGH bereits gerügt, weil die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid überschritten wurden.
(Rechtssache C-61/21)