EuGH-Beschluss zum Urheberrecht Einbetten von Internet-Videos legal
Wer fremde Videos auf seiner eigenen Internet-Seite einbettet, der verstößt nicht grundlegend gegen das Urheberrecht. Einen entsprechenden Beschluss hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg veröffentlicht.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat einen wichtigen Beschluss zu Urheberrechten im Internet veröffentlicht. Demnach ist es grundsätzlich rechtmäßig, fremde Webinhalte mittels der sogenannten Framing-Technologie auf der eigenen Internetseite einzubauen.
Klage wegen Youtube-Videos
Geklagt hatte ein Unternehmen für Wasserfilter im brandenburgischen Beelitz. Es ging um ein zweiminütiges Video zum Thema Wasserverschmutzung. Das hatte die Firma produziert und auf Youtube hochgeladen. Ein Konkurrenzunternehmen baute den Film anschließend auf der eigenen Seite ein. Eine Verletzung des Urheberrechts, meinte die Firma für Wasserfilter, und klagte bis zum Bundesgerichtshof. Der setzte das Verfahren aus, um den Streit vom EuGH klären zu lassen.
Einbettung erschließt grundsätzlich kein neues Publikum
Der entschied jetzt: Ist das Video auf der ursprünglichen Webseite frei zugänglich, verletzt das Einbetten auf einer fremden Seite nicht das Urheberrecht. Denn nach Auffassung der Luxemburger Richter wird durch die Einbettung kein neues Publikum erschlossen; das Video sei ja bereits zuvor für alle Internetnutzer zugänglich gewesen. Das gelte auch, obwohl Nutzer den Eindruck bekommen könnten, das Video stamme ursprünglich von der Seite, in der es lediglich eingebaut ist. Das sei eben wesentlicher Bestandteil der "Framing"-Technologie, die diese Form des Einbindens von Webinhalten möglich macht, so der EuGH.
"Entscheidung im Sinne der Netzfreiheit"
Die Anwälte der Beklagten begrüßten die Entscheidung im Sinne der Netzfreiheit. Die Richter hätten klar gemacht, dass die unzähligen framenden Links, die Nutzer in sozialen Netzwerken einstellen, nicht gegen Urheberrechte verstoßen und demnach nicht abgemahnt werden könnten.
(Az: C-348/13)