BGH urteilt zu Dashcams Wann dürfen Aufnahmen verwertet werden?
Kameras auf dem Armaturenbrett können Hinweise geben, wie es zu einem Unfall kam - und wer letztlich Schuld daran ist. Aber wann sind die Aufnahmen vor Gericht zulässig? Heute entscheidet der BGH.
Was sind Dashcams?
Dashcams sind Videokameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Autos befestigt sind und während der Fahrt mitfilmen. Viele Autofahrer erhoffen sich davon eine schnelle und sichere Aufklärung von Unfällen. Der Begriff Dashcam setzt sich aus den englischen Worten "dashboard" (Armaturenbrett) und "camera" (Kamera) zusammen.
Worüber muss der Bundesgerichtshof entscheiden?
Über eine recht alltägliche Situation im Straßenverkehr: Zwei Autos biegen nebeneinander links ab. Es kommt zum Crash. Nur wer ist auf die Abbiegespur des anderen geraten? Jeder sagt, der jeweils andere war es. Die Dashcam hat den Beweis: Sie war im Auto des Klägers installiert und hat die Kollision aufgezeichnet.
Der Bundesgerichtshof muss nun klären, ob dieses Video im Prozess als Beweismittel verwendet werden darf.
Warum sollten die Aufnahmen nicht verwendet werden dürfen?
Es könnte ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot vorliegen, weil die Kamera auch persönliche Daten aufgenommen hat - etwa Nummernschilder oder die Gesichter von Fußgängern. Das könnte gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Die Karlsruher Richter müssten dann abwägen: Ist das Interesse an der Aufklärung des Unfalls so groß, dass ein Verstoß gegen den Datenschutz hingenommen werden muss? Dabei könnte auch eine Rolle spielen, wie hoch der Schaden ist und ob die Kamera die ganze Zeit mitfilmt oder erst, wenn es zu einem Crash kommt - etwa ausgelöst durch eine Erschütterung.
Der Bundesgerichtshof urteilt, ob Dashcams in Autos als Beweismittel zugelassen sind.
Was hat die Vorinstanz entschieden?
Das Landgericht Magdeburg hatte die Dashcam als Beweismittel abgelehnt. Den Richtern war die "großflächige Beobachtung von öffentlichen Straßen" zu viel - zumal auch Fußgänger gefilmt worden seien, die nichts mit dem Unfall zu tun hatten. Außerdem seien nicht gebrauchte Videoaufnahmen nicht automatisch gelöscht worden. Hinzu kam: Es ging nur um etwa 1000 Euro. Andere Beweise halfen dem Kläger nicht: Weder seine Beifahrerin noch das Gutachten eines Sachverständigen konnten den Unfall aufklären. Er musste deshalb die Hälfte seines Schadens selbst bezahlen.
Was sagen andere Gerichte?
Von Fall zu Fall etwas anderes. Das Amtsgericht München ließ 2013 die Dashcam-Aufnahmen eines Radfahrers als Beweis zu. In weiteren Fällen entschied dasselbe Gericht allerdings auch anders. Pro Dashcam urteilten etwa die Oberlandesgerichte Stuttgart und Nürnberg. Entscheidend war in den Fällen, ob die Kamera dauerhaft aufzeichnet oder sich nur in gefährlichen Situationen ein- und direkt danach wieder ausschaltet.
Warum sind Dashcam-Videos als Beweismittel so umstritten?
Datenschützer befürchten, dass das anlasslose Filmen des Straßenverkehrs zu einer ausufernden Überwachung führen könnte. Ihre Sorge: Es wird nicht bei den Dashcams bleiben. Künftig könnten sich auch Passanten Kameras an die Jacke heften und mitfilmen. Befürworter sind dagegen überzeugt: Dashcam-Aufnahmen könnten leicht und sicher aufklären, wer wirklich Schuld an einem Unfall war. Weder Augenzeugen noch Sachverständige können da mithalten.