Umstrittenes Handelsabkommen Tag der Entscheidung für CETA
Am Mittag wird im EU-Parlament über CETA abgestimmt. Das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada bleibt umstritten. In Straßburg gab es erneut Proteste - auch von EU-Abgeordneten. Das Bayerische Verfassungsgericht stoppte derweil ein Volksbegehren über CETA.
Von Protesten begleitet haben die EU-Abgeordneten vor der Abstimmung über das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada kontrovers debattiert. "Welche Richtung werden wir einschlagen?", fragte der Berichterstatter des Parlaments, Artis Pabriks, im Europaparlament in Straßburg. "Werden wir den Weg des Protektionismus gehen? Oder werden wir für liberale und demokratische Werte, für Wachstum und einen goldenen Standard beim internationalen Handel kämpfen?"
Voraussichtlich am Mittag stimmen die Abgeordneten über den Vertrag ab. Erwartet wird eine mehrheitliche Zustimmung. Proteste gibt es dennoch: Eine Linken-Abgeordnete trug während der Debatte einen Papierstapel im Arm - als Symbol für 3,5 Millionen Unterschriften gegen das Abkommen, während vor dem Parlament rund 100 Gegner gegen das Abkommen demonstrierten.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström versuchte, den Kritikern Ängste vor negativen Folgen für den Verbraucherschutz sowie Sozial- und Umweltstandards zu nehmen. "CETA wird Standards für die Sicherheit von Lebensmitteln nicht ändern", sagte sie. "Nichts darin zwingt zu einer Privatisierung des Wasser- und Gesundheitssektors."
Bayern: 30.000 Unterschriften für Volksbegehren
In Bayern stoppte das Verfassungsgericht derweil ein Volksbegehren gegen CETA. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Bürgerbefragung seien nicht gegeben, entschieden die Richter in in München.
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten das Abkommen verhindern. Dazu hatten sie zuvor über 30.000 gültige Unterschriften - und damit mehr als die notwendigen 25.000 - eingereicht. Das Innenministerium hatte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch zunächst abgelehnt. Das Ministerium argumentierte, mit der Ratifizierung von CETA durch die Bundesrepublik würden keine Gesetzgebungsrechte der Bundesländer auf die EU übertragen.