EGMR stützt französisches Gesetz Burka bleibt in Frankreich verboten
Wer sich in Frankreich voll verschleiert in der Öffentlichkeit zeigt, muss weiterhin mit Bußgeldern rechnen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte das Burka-Verbot für rechtens und wies damit eine Klage einer Muslimin ab.
Das Burka-Verbot in Frankreich ist rechtens. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Es sei legitim, wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle.
Das Burka-Verbot gilt seit dreieinhalb Jahren in Frankreich. Wer sich dennoch voll verschleiert in der Öffentlichkeit zeigt - egal, ob mit Burka, Nikab oder anders verhüllt - muss mit 150 Euro Bußgeld und Pflichtkursen in Staatsbürgerkunde rechnen. Wenn Männer Frauen zur Burka zwingen, drohen ihnen Gefängnis und bis zu 30.000 Euro Geldstrafe. In den vergangenen drei Jahren wurde 750-mal ein Bußgeld verhängt.
Geklagt hatte eine französische Muslimin. Sie sah ihre in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte verletzt - unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens. Durch einen Schleier werde niemand gestört oder angegriffen, hatte sie argumentiert.
Die Burka ist ein weites Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Ihre Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt.
Der arabische Nikab ist ein Gesichtsschleier, der zusätzlich zu einem langen Gewand plus Kopftuch getragen wird. Er ist meist schwarz und lässt nur einen kleinen Sehschlitz frei.
Wie in den meisten anderen europäischen Ländern auch ist in Deutschland die Burka in der Öffentlichkeit praktisch nicht zu sehen. Ein explizites Verbot gibt es jedoch nicht. Lediglich in der Ausübung ihres Berufes ist Beamtinnen in einigen Bundesländern eine Vollverschleierung verboten.