Flaggen der EU und Großbritanniens auf Aktenordnern, die ein Mann in der Hand hält
FAQ

Verhandlung am EuGH Ist der Exit vom Brexit möglich?

Stand: 27.11.2018 02:37 Uhr

Könnte Großbritannien den Austritt aus der EU einfach wieder zurücknehmen? Darüber verhandelt ab heute der Europäische Gerichtshof - und die Zeit drängt.

Wie funktioniert der Austritt aus der Europäischen Union?

Das regelt der Artikel 50 des EU-Vertrags. Jeder Mitgliedsstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der EU auszutreten. Diesen Beschluss muss der Mitgliedsstaat dem EU-Rat mitteilen, was Großbritannien am 29. März 2017 getan hat. Ab diesem Datum läuft eine Zweijahresfrist, während der ein Austrittsabkommen ausgehandelt werden kann.

Wenn diese Frist abgelaufen ist - also am 29. März 2019 - tritt Großbritannien automatisch aus der EU aus; unabhängig davon, ob bis dahin ein Austrittsabkommen abgeschlossen ist oder nicht.

Theoretisch könnten sich die Mitgliedstaaten auf ein früheres Datum für einen Brexit einigen. Sie können die Frist umgekehrt auch verlängern. Dazu braucht es aber Einstimmigkeit.

Was regelt Artikel 50 des EU-Vertrags nicht?

Die Vorschrift sagt nichts darüber, ob man eine EU-Austrittserklärung auch zurücknehmen kann. Für den Fall, dass das mit Brüssel ausgehandelte Austrittsabkommen im Parlament durchfällt, wird derzeit ein zweites Referendum über einen Verbleib in der EU ins Spiel gebracht. Sinnvoll wäre das aber nur, wenn Großbritannien seine Austrittserklärung überhaupt ohne weiteres zurücknehmen könnte. Deshalb ist dies eine wichtige rechtliche Frage.

Wieso muss der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden?

Mehrere Abgeordnete des schottischen, britischen und Europäischen Parlaments haben beim höchsten Zivilgericht Schottlands einen Feststellungsantrag gestellt. Hintergrund der Klage: Die Abgeordneten wollen wissen, welche Möglichkeiten sie bei der Abstimmung über das Austrittsabkommen im britischen Parlament überhaupt haben. Wird es nur um einen Brexit mit oder ohne Abkommen gehen? Oder wäre auch "Kein Brexit" noch eine Option?

EuGH in Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof (Archivbild) wurde von einem schottischen Gericht angerufen.

Das hängt auch davon ab, ob Großbritannien seine Brexit-Erklärung einseitig - also ohne Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten - zurücknehmen kann. Da es dabei um die Auslegung von Artikel 50 EU-Vertrag geht, hat das schottische Gericht die Sache dem EuGH vorgelegt.

Welche Szenarien für das EuGH-Urteil gibt es?

Denkbar sind vor allem drei Varianten.

Erstens: Die Luxemburger Richter könnten entscheiden, dass eine Rücknahme gar nicht möglich ist.

Zweitens: Eine Rücknahme ist einseitig durch Großbritannien möglich.

Drittens: Eine Rücknahme ist möglich, aber nur mit Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten.

Für die letzte Variante spricht, dass selbst die Zweijahresfrist für die Austrittsverhandlungen nur mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten verlängert werden kann. "Die Austrittserklärung könnte damit zwar theoretisch zurückgenommen werden, politisch wäre diese Option aber tot", sagt Brexit-Experte Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth. "Die Mitgliedstaaten haben zu viele eigene Interessen, die sie dann versuchen würden, durchzusetzen. Sie würden ihre Zustimmung von entsprechenden Zugeständnissen abhängig machen." Außerdem würden innerstaatliche Abstimmungsprozesse - Zustimmung nationaler Parlamente oder Volksabstimmungen - das Ganze zusätzlich kompliziert machen.

Wann entscheidet der EuGH?

Ein Urteil wird noch vor Weihnachten erwartet. Damit das Urteil für die Kläger überhaupt noch relevant ist, müsste es vor der Abstimmung im britischen Unterhaus gefällt werden - und die wird wohl am 11. Dezember stattfinden. Viel Zeit bleibt den Luxemburger Richtern also nicht.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete das ARD Morgenmagazin am 27. November 2018 um 05:52 Uhr.