WikiLeaks-Gründer weiterhin in Großbritannien Assange legt erneut Berufung gegen Auslieferung ein
WikiLeaks-Gründer Assange hat erneut Widerspruch vor dem obersten britischen Gerichtshof gegen seine Auslieferung nach Schweden eingereicht. Der Fall wird also weiter geprüft und Assanges Auslieferung vorerst aufgeschoben. Dem Australier werden in Schweden Sexualdelikte vorgeworfen.
WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat vor dem obersten britischen Gerichtshof erneut Widerspruch gegen seine Auslieferung nach Schweden eingelegt. Wie das Gericht mitteilte, prüft es einen Antrag des 40-jährigen Australiers, sich den Fall unter Berücksichtigung weiterer Unterlagen noch einmal vorzunehmen. Vor zwei Wochen hatte das Gericht zwei vorinstanzliche Urteile gegen Assange für rechtens erklärt.
Das Gericht hatte aber den Anwälten für einen Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens eine Frist von 14 Tagen zugebilligt. Damit wurde Assanges Auslieferung vorerst aufgeschoben.
Wann über den neuen Assange-Antrag entschieden wird, stehe noch nicht fest, sagte eine Gerichtssprecherin. Sollte die Verteidigung mit dem Antrag keinen Erfolg haben, bleibt Assange noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter haben die Möglichkeit, eine Auslieferung vorläufig zu stoppen. Rechtsexperten halten das aber für wenig wahrscheinlich.
Weltweites Aufsehen mit Wikileaks
Assange werden in Schweden Sexualdelikte vorgeworfen. Der Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Er fürchtet zudem, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden.
Vor zwei Jahren hatte Assange für weltweites Aufsehen gesorgt, weil WikiLeaks Tausende geheime US-Dokumente unter anderem über die Kriege im Irak und in Afghanistan veröffentlichte. Es war die größte Enthüllung geheimer Dokumente in der Geschichte der USA. Die US-Regierung sieht in dem Australier einen Verräter. In der Anti-Zensur-Bewegung wird er dagegen wie ein Held gefeiert.