Medienbericht Ärzte erklären 16-jährige Iranerin für hirntot
Der Fall sorgte Anfang Oktober für Aufsehen: Eine iranische Schülerin soll bei einer Kontrolle der sogenannten Sittenpolizei in der U-Bahn schwer verletzt worden sein. Medien berichten, dass die 16-Jährige nun für hirntot erklärt wurde.
Die 16-jährige Iranerin Armita Garawand ist einem Medienbericht zufolge von den Ärzten als hirntot erklärt worden. Wie die iranische Nachrichtenagentur Tasnim berichtete, gingen die Ärzte trotz größter Anstrengungen von einem vollständigen Erlöschen der lebensnotwendigen Gehirnfunktionen der jungen Iranerin aus.
Streit um fehlendes Kopftuch
Der Fall der Schülerin hatte Anfang Oktober große Empörung ausgelöst. Die junge Frau soll Berichten von Menschenrechtlern zufolge wegen eines Verstoßes gegen die Kopftuchpflicht von sogenannten Sittenwächtern kontrolliert und angegriffen worden sein. Sie liegt seither im Koma.
Staatsmedien dementierten Gewalt seitens der Moralpolizei. Garawand sei wegen niedrigen Blutdrucks gestürzt und mit dem Kopf aufgeschlagen, lautete die offizielle Erklärung.
Garawands Schicksal erinnert viele Iranerinnen und Iraner an den Fall der jungen iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini, die im Herbst 2022 von den Sittenwächtern wegen eines angeblich schlecht sitzenden Kopftuchs festgenommen worden war. Amini fiel daraufhin ins Koma und starb.
Aminis Tod hatte die heftigsten Proteste in der Islamischen Republik seit langer Zeit ausgelöst. Es herrschte eine landesweite Welle der Empörung und Fassungslosigkeit. Die Proteste breiteten sich rasant aus und entfesselten vor allem die Wut der jungen Generation. Die Aufstände stürzten Irans politische und klerikale Staatsführung in die schwerste Krise seit Jahrzehnten.
Iranische Journalistinnen zu langer Haft verurteilt
Zwei Journalistinnen, die damals mit als erste über den Tod berichten, sind nun zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Ein Revolutionsgericht in Teheran verurteilte Nilufar Hamedi zu sieben Jahren und Elaheh Mohammadi zu sechs Jahren Gefängnis, wie das Justizportal Misan berichtete. Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden.
Beide Journalistinnen wurden der Zusammenarbeit mit den USA beschuldigt und wegen Verstößen gegen die nationale Sicherheit verurteilt. Das Gericht verhängte neben den Haftstrafen außerdem ein zweijähriges Verbot gegen die Frauen, sich in Gruppen zu organisieren, in den sozialen Medien aktiv zu sein oder ihrer Arbeit als Journalistinnen nachzugehen.