Ein Windrad
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Erneuerbare Energien Windkraft im Wald: Thüringer Landesregierung klagt gegen Waldgesetz

19. März 2024, 19:16 Uhr

Die vom Thüringer Landtag Ende 2023 beschlossene Änderung des Waldgesetzes ist verfassungswidrig. Das glaubt die rot-rot-grüne Landesregierung und will deshalb gegen das Gesetz vor Verfassungsgerichten Klage einreichen.

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Der Streit um die von der Opposition im Thüringer Landtag durchgesetzte Änderung des Waldgesetzes geht weiter. Die rot-rot-grüne Landesregierung will gegen das Gesetz Verfassungsklage einlegen, teilte Regierungssprecherin Kathin Seefeld am Dienstag mit.

Vorgesehen sei, sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Thüringer Landesverfassungsgericht zu klagen. Vertreten werde das Land vor Gericht von dem Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner.

Mehrheit von FDP, AfD und CDU setzte Änderung durch

Auf Initiative der FDP hatte der Landes Ende 2023 mit der Stimmenmehrheit von FDP, AfD und CDU Regelungen beschlossen, die den Bau von Windkraftanlagen in Wäldern erschweren. Nach Ansicht der Landesregierung sind die Einschränkungen im Waldgesetz verfassungswidrig. Die Opposition hatte unter anderem festgeschrieben, dass bei der Nutzung von Flächen in Wäldern für Windkraft Ausgleichsflächen an anderer Stelle aufgeforstet werden müssen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind für solche Aufforstungen aber tabu.

Die Abgeordneten sitzen im Plenarsaal während der Sitzung des Thüringer Landtags.
Plenarsitzung im Thüringer Landtag (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Die Landesregierung argumentiert, Windanlagen sollten auf Flächen entstehen können, die durch Trockenheit und Borkenkäfer ohne Bäume sind. Ihr Hauptargument gegen die von der Opposition durchgesetzte Gesetzesänderung ist jedoch, dass das Land keine Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage habe. Deswegen hatte Landtagspräsidentin Birgit Pommer (Die Linke) auch zunächst das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert, weil sie diese juristische Frage erst geklärt haben wollte.

Der Sprecher der FDP-Gruppe im Landtag, Thomas Kemmerich, warf der Regierung vor, nicht gewillt zu sein, eine Mehrheitsentscheidung des Parlaments hinzunehmen. Man sehe der angekündigten Klage aber gelassen entgegen.

MDR (dr), dpa

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 19. März 2024 | 19:00 Uhr

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